Datenschutz und Telefon-Missbrauch
Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) warnt: Betrüger geben sich als Datenschützer aus
Keine Datenschutzaufsichtsbehörde würde von sich aus Bürgerinnen und Bürger anrufen, um ihre Hilfe anzubieten
(25.05.10) - Vermehrt beklagen sich Bürgerinnen und Bürger beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) über dubiose Telefonanrufe, in denen sich Anrufer als Mitarbeiter einer angeblichen Datenschutzinstitution wie z.B. Bundesagentur für Datenschutz, Bundesdatenschutzzentrale oder Bundesdatenschutzamt ausgeben.
Die Anrufer versuchen, die Angst der Bürgerinnen und Bürger vor einem Missbrauch ihrer persönlichen Daten, vor allem der Bankdaten, auszunutzen. Sie bieten an, gegen Zahlung eines Mitgliedsbeitrags dafür zu sorgen, dass man künftig durch Eintragung in Werbesperrlisten vor unerwünschten Werbeanrufen besser geschützt ist oder dass man aus Verträgen, die mit Gewinnspielunternehmen abgeschlossen worden sind, wieder herauskommt.
Die Anrufer sind oftmals bereits im Besitz der Bankdaten, die sie vermutlich auf illegale Weise erlangt haben. Sobald man am Telefon sein Interesse an einem verbesserten Datenschutz bejaht hat, gehen die Anrufer von einem telefonisch abgeschlossenen Vertrag aus und buchen die Mitgliedsbeiträge per Lastschrift vom Bankkonto ab.
Auch die Bundesnetzagentur hat bereits vor derartigen Anrufern gewarnt, die sich zum Teil auch als Kooperationspartner der Netzagentur vorgestellt haben. Sie bietet auf ihrer Internetseite Hilfe bei Rufnummernmissbrauch und unerlaubter Telefonwerbung an. Derartige Telefonwerbung ist ohne vorheriges Einverständnis der Angerufenen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wettbewerbswidrig und damit verboten. Zudem dürfen Anrufer bei Werbeanrufen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um ihre Identität zu verschleiern.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit rät:
"Keine Datenschutzaufsichtsbehörde würde von sich aus Bürgerinnen und Bürger anrufen, um ihre Hilfe anzubieten. Notieren Sie sich, falls ersichtlich, die Rufnummer und beenden das Gespräch sogleich durch Auflegen des Telefonhörers.
Machen Sie auf keinen Fall persönliche Angaben und hüten Sie sich insbesondere davor, Bankverbindungsdaten bekannt zu geben. Sollte durch das Telefongespräch doch ein Vertrag zustande gekommen sein, können Betroffene, die nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind, alle per Telefon geschlossenen Verträge über Dienstleistungen noch bis zur vollständigen Bezahlung schriftlich widerrufen.
Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Bankauszüge. Da Banken Lastschriftberechtigungen nicht prüfen, sollte spätestens bei der Kontrolle der Kontoauszüge und einer unberechtigten Lastschrift gehandelt und unverzüglich der Lastschrift widersprochen werden. Zu Unrecht abgebuchtes Geld kann bei der Bank bis zu sechs Wochen nach der Abbuchung ohne Begründung zurückgerufen werden.
Sollten Sie zuvor bereits auf die unseriösen Anrufe eines Gewinnspielunternehmens hereingefallen sein, wenden Sie sich deswegen an eine Verbraucherschutzzentrale. Melden Sie Rufnummernmissbrauch und unerlaubte Telefonwerbung der Bundesnetzagentur als zuständiger Aufsichtsbehörde. Formblätter für entsprechende Beschwerden werden auf deren Internetseite angeboten."
Weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, unter der Rufnummer (0228) 9977990. (BfDI: ra)
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