24.07.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 seine Position zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für eine Änderung des Rahmenwerks für die Bankenabwicklung und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet.
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt (Beschluss vom 23. April 2024 - KVB 56/22 – Amazon), dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat.



24.07.24 - Deutsche Kreditwirtschaft: Bewährte Sicherungssysteme und Strukturen dürfen nicht gefährdet werden
Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 seine Position zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für eine Änderung des Rahmenwerks für die Bankenabwicklung und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft werden dadurch bewährte Sicherungssysteme gefährdet und Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft beeinträchtigt. Die Kommissionsvorschläge werden durch die Position des Parlaments nochmals verkompliziert und so ausgestaltet, dass sie dysfunktional wirken. Damit werden Vorgaben, die auf nationaler Ebene erfolgreich umgesetzt wurden, konterkariert oder sogar gänzlich untersagt.

24.07.24 - Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt Amazons überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt (Beschluss vom 23. April 2024 - KVB 56/22 – Amazon), dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Erstmals hat der Kartellsenat damit in erster und letzter Instanz über eine Beschwerde gegen eine Feststellung nach § 19a Abs. 1 GWB entschieden. Die am 19. Januar 2021 in Kraft getretene Regelung des § 19a GWB dient der Modernisierung und Stärkung der wettbewerbsrechtlichen Missbrauchsaufsicht. Sie sieht ein zweistufiges Verfahren vor. Danach kann das Bundeskartellamt in einem ersten Schritt die überragende marktübergreifende Bedeutung des Unternehmens für den Wettbewerb feststellen (§ 19a Abs. 1 GWB) und dem betroffenen Unternehmen in einem zweiten Schritt bestimmte Verhaltensweisen untersagen (§ 19a Abs. 2 GWB).

24.07.24 - Pro und Contra zu Gesetzentwurf zu Anwalts- und Notarkammern
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen der Anwalts- und Notarkammern und zur Änderung weiterer Vorschriften war zusammen mit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen Thema einer Anhörung im Rechtsausschuss. Während die Sachverständigen aus Praxis und Wissenschaft die Einführung von hybriden und virtuellen Versammlungen prinzipiell begrüßten, war die in dem Änderungsantrag vorgesehene Einführung einer anlassunabhängigen Überprüfung von Sammelanderkonten heftig umstritten. So erklärte André Haug, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), in seiner schriftlichen Stellungnahme, der Vorschlag der Bundesregierung, den Rechtsanwaltskammern zu ermöglichen, zukünftig ihre Versammlungen auch in virtueller oder hybrider Form abhalten zu können, werde ausdrücklich begrüßt. Befürwortet werde auch, dass den Kammern dabei viel Gestaltungsspielraum belassen werde. Ausdrücklich abgelehnt werde hingegen die Einführung anlassloser Kontrollen von Sammelanderkonten durch die Rechtsanwaltskammern.


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