14.05.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Mit dem Economic Crime and Corporate Transparency Act 2023 hat das britische Parlament die strafrechtliche Verantwortung von juristischen Personen erheblich verschärft.
Die Regulierung ihrer Lieferketten beschäftigt Unternehmen weltweit. In Deutschland gilt seit dem 1.1.2023 für Unternehmen mit über 3.000 Arbeitnehmern das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).



14.05.24 - Die Reform des englischen Unternehmensstrafrechts durch den Economic Crime and Corporate Transparency Act 2023
Mit dem Economic Crime and Corporate Transparency Act 2023 hat das britische Parlament die strafrechtliche Verantwortung von juristischen Personen erheblich verschärft. Die neuen Vorschriften werden auch für deutsche Unternehmen, deren Geschäftszuschnitt einen Bezug zum Vereinigten Königreich aufweist, von Bedeutung sein. In diesem Beitrag sollen die wesentlichen Reformschritte vorgestellt und erste Handlungsempfehlungen gegeben werden, um der geänderten Risikolage gerecht zu werden. Am 25 .10.2023 hat das britische Parlament nach intensiven Diskussionen den Economic Crime and Corporate Transparency Act 2023 (ECCTA) verabschiedet, welcher von König Charles III. am 26.10.2023 ausgefertigt wurde. Dieses umfangreiche Reformpaket beinhaltet zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität im Vereinigten Königreich.

14.05.24 - Zu den Wechselwirkungen verschiedener nationaler Lieferkettenregulierungen am Beispiel von LkSG und UFLPA
Die Regulierung ihrer Lieferketten beschäftigt Unternehmen weltweit. In Deutschland gilt seit dem 1.1.2023 für Unternehmen mit über 3.000 Arbeitnehmern das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Sein Anwendungsbereich wurde mit Beginn des Jahres 2024 nun auf Unternehmen ausgeweitet, die über 1.000 Arbeitnehmer beschäftigen. In Europa gibt es weitere nationale Gesetze wie etwa das Loi de Vigilance in Frankreich oder das Wet Zorgplicht Kinderarbeid in den Niederlanden, die ebenfalls die Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette sicherstellen sollen. Eine europäische Regelung zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette ist zwar bereits absehbar, wird aber nicht vor Ende 2025 Wirkung entfalten. Auch die USA regulieren in verschiedenen Rechtsakten die Lieferketten von Unternehmen.

14.05.24 - DOJ Guidance zu Malus- und Clawback-Klauseln
Das amerikanische Justizministerium entwickelt seine Leitlinien (DOJ Guidance) zur Bewertung der Effektivität von Compliance-Systemen regelmäßig fort und konkretisiert sie. In diesem Zusammenhang hat das DOJ unter anderem ein dreijähriges Pilotprogramm ins Lehen gerufen: Unternehmen sollen in ihre Vergütungssysteme weitreichende Anreize und Rückforderungsmöglichkeiten (sog. Malus- und Clawback-Klauseln) für die Einhaltung von Compliance-Vorschriften und gesetzestreues Handeln aufnehmen. Dieser Beitrag stellt zunächst die DOJ Guidance dar und zeigt sodann auf, welche Umsetzungsmöglichkeiten das deutsche (Arbeits-)Recht bietet. Er stellt die praktischen Schwierigkeiten vor, mit denen ein deutsches Unternehmen mit US-Bezug bei der Umsetzung von Vergütungsanreizen und Rückforderungen konfrontiert sein kann, insbesondere wenn es darum geht, Verhaltensweisen zu fördern, die selbstverständlich sein sollten.


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