07.07.23 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB.
Auf einen stärkeren und abgestimmteren Einsatz bei den Verhandlungen zum Data Act dringt die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag.
07.07.23 - KI-Verordnung: Verlässliche Rahmenbedingungen nötig
Der Digitalausschuss des Bundestags hat in einer öffentlichen Sitzung über den Stand der Verhandlungen zur gesetzlichen Regulierung von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) auf EU-Ebene debattiert. Die Verhandlungen für einen europäischen Rechtsrahmen für KI sollen in diesem Jahr in die entscheidende Phase treten. Dass unter der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft eher ein formales Trilogverfahren starte und die Triloge in der Substanz erst in die spanische Ratspräsidentschaft fallen könnten, berichtete Klaus Meyer-Cabri vom Bundesjustizministerium dem Ausschuss. Sowohl innerhalb der Fraktionen als auch im EU-Parlament verliefen die politischen Gespräche schleppend, derzeit werde eher auf der technischen Ebene diskutiert, führte er weiter aus.
07.07.23 - Data Act – Für eine weltweit wettbewerbsfähige europäische und deutsche Datenwirtschaft
Auf einen stärkeren und abgestimmteren Einsatz bei den Verhandlungen zum Data Act dringt die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag. Im Antrag fordert die Union, die Bundesregierung solle sich stärker dafür einsetzen, dass mit dem Data Act "eine weltweit wettbewerbsfähige europäische und deutsche Datenwirtschaft" ermöglicht werde. Diese solle die Datenverfügbarkeit und Datennutzung rechtssicher steigern. Auch die Umsetzung der Maßnahmen aus der Datenstrategie der Bundesregierung von 2021 mit über 240 Maßnahmen müsse weiter vorangetrieben werden, schreiben die Abgeordneten.
07.07.23 - Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB. Die Klägerin arbeitete seit dem 1. Februar 2021 als medizinische Fachangestellte bei der Beklagten, die ein Krankenhaus betreibt. Die Klägerin wurde auf verschiedenen Stationen in der Patientenversorgung eingesetzt. Sie war nicht bereit, sich einer Impfung gegen SARS-CoV-2 zu unterziehen und nahm entsprechende Impfangebote ihrer Arbeitgeberin nicht wahr. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis innerhalb der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG mit Schreiben vom 22. Juli 2021 ordentlich fristgemäß zum 31. August 2021. Hiergegen hat sich die Klägerin mit ihrer Klage gewandt und insbesondere geltend gemacht, die Kündigung verstoße gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB.
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