30.11.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Preisanpassungsklausel in den Abonnementbedingungen des Musik-Streamingdienstes Spotify ist unzulässig. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung ist von ihrem Ziel, einheitliche Datenschutzregeln in Europa zu schaffen, noch ein gutes Stück entfernt. Und das, obwohl die große Mehrheit der Unternehmen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) inzwischen umgesetzt hat.



30.11.22 - LG Berlin gibt Klage des vzbv gegen Streamingdienst statt
Die Preisanpassungsklausel in den Abonnementbedingungen des Musik-Streamingdienstes Spotify ist unzulässig. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Nach der strittigen Klausel gab Spotify steigende Kosten an Kunden weiter, ohne verpflichtet zu sein, die Preise bei sinkenden Kosten herabzusetzen. Das in Schweden ansässige Unternehmen hatte sich in den Nutzungsbedingungen vorbehalten, die Abonnementgebühren und sonstigen Preise zu erhöhen, um "die gestiegenen Gesamtkosten" für die Bereitstellung der Streamingdienste auszugleichen. Zu den Gesamtkosten zählten zum Beispiel Produktions- und Lizenzkosten, Personal-, Verwaltungs- und Finanzierungskosten sowie Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben. Eine Preissenkung infolge gesunkener Kosten sah die Klausel nicht vor.

30.11.22 - Musterfeststellungsklage gegen GASAG: Anmeldung ab sofort möglich
Das Kammergericht in Berlin hat die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die GASAG AG zugelassen. Betroffene Verbraucher können sich jetzt beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen, um an der Klage teilzunehmen. Der vzbv hatte am 16. August 2022 Klage erhoben, weil die GASAG im Winter 2021 in der Grund- und Ersatzversorgung mit Gas teurere Tarife für Neukunden eingeführt hatte. "In der Tarifpolitik der GASAG sehen wir eine Diskriminierung der Neukundinnen und Neukunden. Warum sollte ich bei demselben Anbieter in der Grundversorgung zweieinhalb Mal so viel für Gas zahlen müssen wie mein Nachbar, nur weil ich meine Wohnung einen Tag später bezogen habe als er?", so Henning Fischer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen beim vzbv. "Mit ihrem Vorgehen hat die GASAG ein Zweiklassensystem erschaffen, das unseres Erachtens unzulässig ist."

30.11.22 - DSGVO bringt nur den wenigsten Unternehmen Wettbewerbsvorteile
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung ist von ihrem Ziel, einheitliche Datenschutzregeln in Europa zu schaffen, noch ein gutes Stück entfernt. Und das, obwohl die große Mehrheit der Unternehmen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) inzwischen umgesetzt hat. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 503 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland. So loben 67 Prozent, dass die DSGVO weltweit Maßstäbe für den Umgang mit personenbezogenen Daten setzt. Und jedes zweite Unternehmen (50 Prozent) glaubt, dass die DSGVO zu einheitlichen Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU führt. Aber 70 Prozent sehen aufgrund der unterschiedlichen Auslegung der DSGVO in den Mitgliedsstaaten noch keinen EU-weiten einheitlichen Datenschutz. Und auch die Bewertung mit Blick auf das eigene Unternehmen fällt überwiegend kritisch aus.


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