27.04.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb des Tankstellennetzes der OMV Retail Deutschland GmbH, Burghausen, durch die das ESSO-Tankstellennetz in Deutschland betreibende EG Group Limited, Blackburn, Vereinigtes Königreich, nach Änderungen am geplanten Zusammenschluss freigegeben.
Per Mail, Online-Tool und Videocall: Der Einsatz digitaler Technologien im Bewerbungsverfahren ist Standard. Mittlerweile ermöglicht es jedes Unternehmen in Deutschland Job-Interessenten, sich online auf Stellen zu bewerben. Vier von zehn Unternehmen (42 Prozent) setzen sogar ausschließlich auf digitale Bewerbungsunterlagen.



27.04.22 - Freigabe der Übernahme des OMV-Tankstellennetzes durch EG Group (Esso) unter der Bedingung, dass 48 Standorte an dritte Unternehmen veräußert werden
Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb des Tankstellennetzes der OMV Retail Deutschland GmbH, Burghausen, durch die das ESSO-Tankstellennetz in Deutschland betreibende EG Group Limited, Blackburn, Vereinigtes Königreich, nach Änderungen am geplanten Zusammenschluss freigegeben. 48 Standorte von EG Group bzw. OMV in Süddeutschland müssen an andere Unternehmen veräußert werden. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die Übernahme sämtlicher OMV-Tankstellen in das Vertriebsnetz der EG Group hätte die Wettbewerbsbedingungen in vielen Regionen in Süddeutschland verschlechtert. Wir haben sichergestellt, dass es für die Autofahrer vor Ort auch künftig noch genügend Alternativen zu den führenden Marken-Tankstellen gibt. Mit den Daten der Markttransparenzstelle können Verbraucherinnen und Verbraucher die Preise vergleichen. Gerade in Zeiten hoher Preise macht es sich bezahlt, wenn man eine Tank-App nutzt und die günstigeren Tankstellen ansteuert."

27.04.22 - Hinweisgeber vor Repressalien schützen: Deutschland setzt Whistleblowing-Richtlinie nicht fristgerecht um
Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil Deutschland die EU-Whistleblowing-Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt hat. Dazu erklärt Dr. Sebastian Oelrich, Co-Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeberschutz von Transparency Deutschland: "Lange haben wir davor gewarnt, nun ist es tatsächlich so weit gekommen: Deutschland hat einen blauen Brief aus Brüssel bekommen, weil wir es nicht geschafft haben, die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern fristgerecht in nationales Recht zu überführen. Damit hinken wir im europäischen Vergleich hinterher. Wir fordern die neue Bundesregierung auf, jetzt zügig einen guten, umfassenden Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Wir sind es den Menschen, die mit Zivilcourage und im Interesse der Allgemeinheit missbräuchliches Verhalten aufdecken, schuldig, dass sie endlich einen gesetzlichen Schutz genießen. Sie brauchen Rechtssicherheit – genauso wie Unternehmen und Behörden, die die Gesetzgebung umsetzen müssen und dafür Klarheit brauchen. Von einem effektiven und einheitlichen Whistleblower-Schutz profitieren am Ende alle."

27.04.28 - Vier von zehn Unternehmen setzen ausschließlich auf digitale Bewerbungen
Per Mail, Online-Tool und Videocall: Der Einsatz digitaler Technologien im Bewerbungsverfahren ist Standard. Mittlerweile ermöglicht es jedes Unternehmen in Deutschland Job-Interessenten, sich online auf Stellen zu bewerben. Vier von zehn Unternehmen (42 Prozent) setzen sogar ausschließlich auf digitale Bewerbungsunterlagen. Bei den übrigen 58 Prozent ist es zumindest teilweise der Fall. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von mehr als 850 Unternehmen in Deutschland. Einige Unternehmen haben sogar den kompletten Einstellungsprozess von der Bewerbung zur Vertragsunterschrift digitalisiert: Jedes sechste Unternehmen (16 Prozent) führt Bewerbungsgespräche ausschließlich per Videokonferenz durch. 63 Prozent machen das teilweise. Jedes elfte Unternehmen (9 Prozent) setzt exklusiv auf digitale Assessment-Center oder Online-Testverfahren, 44 Prozent teilweise. 3 Prozent lassen Arbeitsverträge ausschließlich per digitaler Signatur unterzeichnen, weitere 26 Prozent machen das teilweise. Auch digitales Probearbeiten ist bei einigen Unternehmen an der Tagesordnung, 1 Prozent ermöglichen das ausschließlich und weitere 18 Prozent teilweise.


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