26.07.22 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Kommission beanstandet, dass Apple die Entwickler von Apps für mobile Geldbörsen daran hindert, auf iOS-Geräten auf die erforderliche Hardware und Software (sogenannte "NFC-Inputs") zuzugreifen, wovon die unternehmenseigene Lösung, Apple Pay, profitiert.
Nach einer umfassenden Überarbeitung der Vorschriften von 2010 hat die Europäische Kommission die neue Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen ("Vertikal-GVO") angenommen, die durch die neuen Vertikal-Leitlinien ergänzt wird.
26.07.22 - Fusionskontrolle: Europäische Kommission bittet um Stellungnahme zur vorgeschlagenen Vereinfachung von Fusionskontrollverfahren
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, in der alle Interessenträger aufgefordert werden, zum Entwurf der überarbeiteten Durchführungsverordnung zur Fusionskontrollverordnung (im Folgenden "Durchführungsverordnung") und zum Entwurf der überarbeiteten Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren Stellung zu nehmen. Die Kommission hat im August 2016 eine gründliche Überprüfung der Verfahrens- und Zuständigkeitsvorschriften im Fusionskontrollbereich eingeleitet. Ziel ist es, die Fusionskontrolle der Kommission bei Fällen, die keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwerfen dürften und nach dem vereinfachten Verfahren bearbeitet werden, weiter zu straffen und die Ressourcen auf die komplexesten und wichtigsten Fälle zu konzentrieren. Dieser Prozess umfasst eine Bewertung der Verfahrens- und Zuständigkeitsaspekte der EU-Fusionskontrollvorschriften und eine öffentliche Konsultation zu einer Folgenabschätzung in der Anfangsphase.
26.07.22 - Kartellrecht: Europäische Kommission verabschiedet neue Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung und Vertikal-Leitlinien
Nach einer umfassenden Überarbeitung der Vorschriften von 2010 hat die Europäische Kommission die neue Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen ("Vertikal-GVO") angenommen, die durch die neuen Vertikal-Leitlinien ergänzt wird. Die überarbeiteten Regelwerke geben den Unternehmen einfachere, klarere und aktuelle Vorschriften und Leitlinien an die Hand. Die neuen Vorschriften werden es ihnen erleichtern, die Vereinbarkeit ihrer Liefer- und Vertriebsvereinbarungen mit den EU-Wettbewerbsvorschriften in einem Geschäftsumfeld, das sich durch die Zunahme des elektronischen Handels und der Online-Verkäufe verändert hat, zu bewerten. Die beiden überarbeiteten Regelwerke treten am 1. Juni 2022 in Kraft. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: "Die überarbeitete Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung und die neuen Vertikal-Leitlinien sind das Ergebnis eines umfassenden Überarbeitungsverfahrens. Die neuen Vorschriften werden den Unternehmen aktuelle Orientierungshilfen bieten, die auf eine noch stärkere Digitalisierung im kommenden Jahrzehnt ausgelegt sind."
26.07.22 - Kartellrecht: EU-Kommission übermittelt Apple Mitteilung der Beschwerdepunkte zu Apple-Pay-Praktiken
Die Europäische Kommission hat Apple von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass das Unternehmen seine beherrschende Stellung auf den Märkten für mobile Geldbörsen auf iOS-Geräten missbraucht hat. Durch Beschränkung des Zugangs zu einer Standardtechnologie für kontaktlose Zahlungen mit mobilen Geräten in Geschäften ("NFC" (Nahfeldkommunikation) oder "tap and go") schränkt Apple den Wettbewerb im Bereich der mobilen Geldbörsen auf iOS-Geräten ein. Die Kommission beanstandet, dass Apple die Entwickler von Apps für mobile Geldbörsen daran hindert, auf iOS-Geräten auf die erforderliche Hardware und Software (sogenannte "NFC-Inputs") zuzugreifen, wovon die unternehmenseigene Lösung, Apple Pay, profitiert.
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