07.11.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die EU-Kommission leitet eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren gegen verschiedene Mitgliedstaaten ein, die keine Mitteilung über Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht gemacht haben.
Ernst & Young (EY) setzt ihren Wachstumskurs im Bereich Forensic & Integrity Services weiter fort: Mit Christian Miege (43) holt sich EY einen erfahrenen Fachmann für die Untersuchung von Compliance-Verstößen ins Team.



07.11.22 - Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren
Die EU-Kommission leitet eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren gegen verschiedene Mitgliedstaaten ein, die keine Mitteilung über Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht gemacht haben ("Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtmitteilung"). Die Kommission sendet ein Aufforderungsschreiben an die Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben. In diesem Fall haben 24 Mitgliedstaaten noch nicht die vollständige Umsetzung von 10 EU-Richtlinien gemeldet, deren Umsetzungsfrist zwischen dem 1. Juli und dem 31. August 2022 endete. Die betroffenen Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und die Umsetzung der Richtlinien abzuschließen; anderenfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

07.11.22 - Berechnung der Karenzentschädigung - Einbeziehung von Leistungen Dritter
Der Begriff der "vertragsmäßigen Leistungen" iSv. § 74 Abs. 2 HGB*, auf deren Grundlage sich bei einem zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsverbot die gesetzliche (Mindest-)Karenzentschädigung berechnet, umfasst nur solche Leistungen, die auf dem Austauschcharakter des Arbeitsvertrags beruhen und die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer als Vergütung für geleistete Arbeit schuldet. Deshalb sind, soweit der Arbeitnehmer eine Vereinbarung über die Gewährung von Restricted Stock Units (RSUs - beschränkte Aktienerwerbsrechte) nicht mit seinem Arbeitgeber, sondern mit der Obergesellschaft der Unternehmensgruppe schließt, der sein Vertragsarbeitgeber angehört, die dem Arbeitnehmer seitens der Obergesellschaft gewährten RSUs bzw. die ihm - nach Wegfall bestimmter Restriktionen - zugeteilten Aktien grundsätzlich nicht Teil der "vertragsmäßigen Leistungen" iSv. § 74 Abs. 2 HGB.

07.11.22 - thyssenkrupp Global Investigations Head verstärkt als Partner und stellvertretender Leiter Investigations den Fachbereich Forensic & Integrity Services bei EY
Ernst & Young (EY) setzt ihren Wachstumskurs im Bereich Forensic & Integrity Services weiter fort: Mit Christian Miege (43) holt sich EY einen erfahrenen Fachmann für die Untersuchung von Compliance-Verstößen ins Team. Christian Miege tritt zum 1. September als Partner in die EY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein und wird vom Standort Düsseldorf aus agieren. Er wird hauptsächlich nationale und internationale Unternehmen aus den Sektoren Industrie, Automotive und Handel bei allen Aspekten interner Untersuchungen von Compliance-Verstößen unterstützen. Der Fokus seiner Tätigkeit wird dabei auf der Untersuchung von Kartellverstößen, Korruption, Betrug und Untreue liegen.


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