27.09.21 - Compliance- & Governance-Newsletter
Compliance-Verstöße in Unternehmen gelangen schnell an die Öffentlichkeit und werden in der Regel mit hohen Strafen geahndet. Die Reputation leidet enorm, hohe Umsatzverluste sind an der Tagesordnung.
Transparency Deutschland hat die vierte Ausgabe in der Unterrichtsreihe "Was ist Korruption?" vorgestellt. Auf der Grundlage des Unterrichtsmaterials können Lehrer mit ihren Schülern der Sekundarstufe 2 grundlegende Fragestellungen zu den Themen Korruption und Lobbyismus erarbeiten.
27.09.21 - Organisationale Integrität ist dieser Tage bedeutsamer denn je
Compliance-Verstöße in Unternehmen gelangen schnell an die Öffentlichkeit und werden in der Regel mit hohen Strafen geahndet. Die Reputation leidet enorm, hohe Umsatzverluste sind an der Tagesordnung. Eine der zentralen Aufgaben des Aufsichtsrats ist daher die Überwachung des Compliance-Managements. In Zeiten voller Unsicherheiten und stetigen Veränderungen reicht ein funktionierendes Compliance-Management-System aber nicht mehr aus, es braucht ein stabiles, werteorientiertes Gebilde innerhalb der Organisation. Compliance-Management heißt ja nicht mehr als die geschriebenen Regeln und Gesetze zu befolgen. Integritätsmanagement dagegen bedeutet, sich aus eigener Überzeugung im Einklang mit dem eigenen Wertesystem an gesellschaftliche Werte und Normen zu halten, geschriebene wie ungeschriebene, im Sinne eines ethischen Rahmens. Während Integrität in Graubereichen und bei Unsicherheiten also für legitimes Handeln sorgt, stellt ein funktionierendes Compliance-Management System lediglich die Einhaltung von Gesetzen sicher.
27.09.21 - Korruption und Lobbyismus: Neues Unterrichtsmaterial von Transparency Deutschland
Transparency Deutschland hat die vierte Ausgabe in der Unterrichtsreihe "Was ist Korruption?" vorgestellt. Auf der Grundlage des Unterrichtsmaterials können Lehrer mit ihren Schülern der Sekundarstufe 2 grundlegende Fragestellungen zu den Themen Korruption und Lobbyismus erarbeiten. Die vierte Ausgabe befasst sich mit der Frage "Arbeitsplatzsicherung durch korrupte Geschäfte?". Viele geschäftspolitische Entscheidungen und Verhaltensweisen von Unternehmen werden mit dem Verweis begründet, Arbeitsplätze schaffen oder erhalten zu wollen. Dieses Rechtfertigungsmuster findet sich auch bei der Auftragsbeschaffung durch unlautere Methoden, zum Beispiel durch Korruption im Auslandsgeschäft. Die vorliegende Unterrichtseinheit regt zu einer Auseinandersetzung mit den negativen Folgen einer korrupten Geschäftspolitik für das Unternehmen selbst, aber auch für den fairen wirtschaftlichen Wettbewerb und die Volkswirtschaft insgesamt an.
27.09.21 - Vorläufige Einschätzung des Bundeskartellamtes zur 50+1-Regel der DFL
Das Bundeskartellamt hat der Deutschen Fußball Liga (DFL) seine vorläufige kartellrechtliche Einschätzung zur sog. 50+1-Regel mitgeteilt. Nach Auffassung des Amtes kann die Grundregel aufgrund der damit verfolgten sportpolitischen Ziele kartellrechtlich unbedenklich sein. Für problematisch hält das Amt hingegen, dass die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Regel in ihrer jetzigen Fassung nicht sichergestellt ist. Die 50+1-Regel wurde 1999 eingeführt, um einerseits den Vereinen der Bundesliga und der 2. Bundesliga neue Finanzierungsmöglichkeiten zu eröffnen, aber andererseits den Einfluss von Investoren zu begrenzen und den vereinsgeprägten Charakter zu erhalten. Die in der Satzung der DFL festgelegte Regel besagt, dass bei einer Ausgliederung der Profi-Fußballabteilung in eine Kapitalgesellschaft, der Mutterverein grundsätzlich die Stimmrechtsmehrheit an dieser Gesellschaft halten muss (Grundregel). Das Präsidium der DFL kann von dieser Grundregel u.a. dann eine Ausnahme bewilligen, wenn ein Investor den Fußballsport des Muttervereins seit mehr als 20 Jahren ununterbrochen und erheblich gefördert hat (Förderausnahme).
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