13.09.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Als einen Schritt in die richtige Richtung haben die zu einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses geladenen Sachverständigen mehrheitlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum autonomen Fahren bewertet.
Geteilter Meinung waren die Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, bei der es um eine weitere Änderung des Strafgesetzbuches ging. Die Experten waren sich uneinig, ob für die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet die Einführung eines neuen Strafbestands erforderlich ist.


13.09.21 - Autonomes Fahren: Statt die Haftung entsprechend dem Grad der Automatisierung auf den Hersteller auszudehnen, weite das Gesetz die Halterhaftung sogar noch aus, kritisiert die Verbraucherzentrale Bundesverband
Als einen Schritt in die richtige Richtung haben die zu einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses geladenen Sachverständigen mehrheitlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum autonomen Fahren bewertet. Die Regelungen zielten eher auf gewerbliche Anbieter und weniger auf den Individualverkehr ab, lautete der überwiegende Tenor. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung einen Regelungsrahmen schaffen, damit autonome Fahrzeuge künftig bundesweit ohne einen physisch anwesenden Fahrer in festgelegten Betriebsbereichen des öffentlichen Straßenverkehrs im Regelbetrieb fahren können. Dazu werden die technischen Anforderungen an den Bau, die Beschaffenheit und die Ausrüstung von Fahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen geregelt - ebenso wie die Prüfung und das Verfahren für die Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

13.09.21 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet und des Bereitstellens entsprechender Server-Infrastrukturen
Geteilter Meinung waren die Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, bei der es um eine weitere Änderung des Strafgesetzbuches ging. Die Experten waren sich uneinig, ob für die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet die Einführung eines neuen Strafbestands erforderlich ist. In der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Heribert Hirte (CDU) geleiteten Sitzung wurde der Entwurf von Praktikern begrüßt, während sich Strafrechtler überwiegend kritisch äußerten. Matthias Jahn von der Goethe-Universität Frankfurt am Main erklärte in seiner schriftlichen Stellungnahme, der in dem geplanten neuen Paragrafen 127 vorgesehene Tatbestand des Betreibens krimineller Handelsplattformen und des Bereitstellens einschlägiger Server-Infrastrukturen sei mangels Bestehens von Strafbarkeitslücken und angesichts der Gefahr einer Überkriminalisierung nicht erforderlich.

13.09.21 - Experten uneins über Gesetzentwurf gegen Steuervermeidung
Ein Gesetzentwurf, der grenzüberschreitende Steuervermeidung erschweren soll, ist in einer Anhörung im Finanzausschuss auf viel Zustimmung, im Einzelnen aber auch Kritik gestoßen. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz) kommt die Bundesregierung der Verpflichtung nach, eine EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung schreibt in ihrem Entwurf, Deutschland erfülle zwar bereits heute weitgehend die vorgegebenen Mindeststandards der Richtlinie, es gebe aber in einigen Bereichen Anpassungsbedarf. Die EU-Richtlinie hätte eigentlich bis Ende 2019 umgesetzt werden müssen, weshalb die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat. Ein von mehreren Sachverständigen besonders kritisierter Punkt hängt mit diesem Versäumnis zusammen. Denn die Bundesregierung will eine Regelung, in der es um die Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben bei Auslandseinkünften geht, rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft setzen, um die EU-Verordnung doch noch einzuhalten.


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