08.08.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Insbesondere nach dem Sichtbarwerden unternehmerischer Fehlentscheidungen (vom "Dieselskandal" bis zu Unternehmenszusammenbrüchen) stellt sich die Frage, inwieweit auch das Aufsichtsorgan der handelnden Gesellschaften mit verantwortlich sein kann
Nach langem Warten hatte das BMJV den Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der 2. Aktionärsrechte-Richtlinie (ARUG II) am 11.10.2018 vorgelegt



08.08.19 - Wandel der Corporate Governance in Deutschland aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben - Umsetzung gem. Regierungsentwurf des ARUG II
Nach langem Warten hatte das BMJV den Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der 2. Aktionärsrechte-Richtlinie (ARUG II) am 11.10.2018 vorgelegt. Der vorliegende Beitrag analysiert auf der Basis des mittlerweile veröffentlichten Regierungsentwurfs die möglichen Folgen der Umsetzung der EU-Vorgaben in nationales Recht auf die Ausgestaltung der Corporate Governance in Deutschland. Neben der Integration von Finanzintermediären in das nationale Corporate Governance-System sind die Vorgaben zum nun obligatorischen "Say-on-Pay"-Votum auf der Hauptversammlung und zum Zustimmungsverfahren bei Geschäften mit nahestehenden Personen hervorzuheben.

08.08.19 - Die Haftung des Aufsichtsrats: Ein Plädoyer für eine Professionalisierung seiner Mitglieder
Insbesondere nach dem Sichtbarwerden unternehmerischer Fehlentscheidungen (vom "Dieselskandal" bis zu Unternehmenszusammenbrüchen) stellt sich die Frage, inwieweit auch das Aufsichtsorgan der handelnden Gesellschaften mit verantwortlich sein kann. Ein insoweit fehlendes Risikobewusstsein lässt sich vermutlich auch darauf zurückführen, dass es bis zur Jahrtausendwende allgemein nur wenige Urteile zur Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern in Deutschland gab. Der Trend aber hat sich gewendet, wie man an häufiger bekannt werdenden Entscheidungen sieht. Nachfolgend soll im Überblick dargestellt werden, unter welchen Umständen Aufsichtsratsmitglieder in Deutschland (zivilrechtlich) haften, um dann Vorschläge zur Haftungsvermeidung unterbreiten zu können.

08.08.19 - Auswirkungen der Digitalisierung auf Controlling und Reporting (Teil B)
Am Beispiel des Hamburger Reportingmodells wurden in Teil A in ZCG 02/2019 S. 80 ff. zentrale Inhalte und Schnittstellen aufgezeigt, bei denen sich der Einsatz digitaler Informations- und Kommunikationstechniken aufgrund ihrer zentralen Bedeutung für die Unternehmensführung und -überwachung grundsätzlich anbietet. Auf dieser Basis lassen sich konkrete Umsetzungsstrategien aufzeigen und neue Entwicklungen im Unternehmensreporting in die Betrachtungen einbinden. Hier in Teil B liegt der Fokus auf der Schnittstelle von Verwaltungsorganen und Financial Accounting bis hin zu Ansatzpunkten für Anwendungen der Künstlichen Intelligenz.


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