04.10.19 - Compliance- & Governance-Newsletter
Wird ein aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) versandter fristwahrender Schriftsatz von dem justizinternen Server nicht weitergeleitet, weil die Dateibezeichnung unzulässige Zeichen enthält, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen gewährt werden
Mit dem Inkrafttreten der neuen Mieterschutzverordnung gilt die Mietpreisbremse in Bayern in 162 Städten und Gemeinden
04.10.19 - Um für die Digitalisierung gewappnet zu sein, müssen sich Organisationen intern wie extern auf neue Compliance-Vorschriften einstellen
Wir leben heute in einer digitalen Welt, in der die Faktoren Gesellschaft, Technologie, Business und Recht eine dynamische Einheit bilden. Sie bedingen und beeinflussen einander: So ermöglichen neue Technologien neue Business-Modelle und der Mensch wird durch die Möglichkeit des mobilen Arbeitens zu einem Smart Worker. Diese Entwicklung krempelt nach und nach auch bestehende Gesetze und Richtlinien um. Für Organisationen – darunter fallen Unternehmen, Behörden und Institutionen – bedeutet dies, die eigenen Compliance-Vorschriften kontinuierlich auf die neuen, digitalen Gegebenheiten anpassen zu müssen. Dabei gilt es vor allem Verantwortlichkeit und Nachweisbarkeit klar zu definieren.
04.10.19 - Bayerns Justizminister Eisenreich: "Bei der Mietpreisbremse muss auf Bundesebene nachgebessert werden"
Mit dem Inkrafttreten der neuen Mieterschutzverordnung gilt die Mietpreisbremse in Bayern in 162 Städten und Gemeinden. Für Justizminister Eisenreich ist das noch nicht genug: "Jetzt muss bei der Mietpreisbremse auf Bundesebene nachgebessert werden. Unsere Ziele: Eine Begrenzung des Mietanstiegs und ein fairer Interessenausgleich zwischen Mieter und Vermieter. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass Investitionen in den Wohnungsbau attraktiv bleiben."
04.10.19 - Wiedereinsetzung bei Versendung von Schriftsätzen mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach
Wird ein aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) versandter fristwahrender Schriftsatz von dem justizinternen Server nicht weitergeleitet, weil die Dateibezeichnung unzulässige Zeichen enthält, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen gewährt werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 5. Juni 2019 – IX B 121/18 entschieden. Im Streitfall nutzte der Prozessbevollmächtigte für die Versendung der Beschwerdebegründung einer Nichtzulassungsbeschwerde die von der Bundesrechtsanwaltskammer zur Verfügung gestellte Webanwendung für das beA. Zur Bezeichnung der Datei verwendete der Prozessbevollmächtigte unzulässige Umlaute und Sonderzeichen. Daher wurde die Nachricht auf einem justizinternen Server angehalten, in einen Bereich für Nachrichten mit unzulässigen Dateibezeichnungen verschoben und nicht an den BFH weitergeleitet.
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