20.06.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Gesetz und Rechtsprechung verlangen von Unternehmen die Einrichtung von Risikoerkennungssystemen zur Vermeidung und Aufdeckung von Rechtsverstößen, insbesondere im Bereich der Wirtschaftskriminalität
Der Kongress der Republik Argentinien hat Ende 2017 ein Gesetz beschlossen, mit dem Argentinien ein Unternehmensstrafrecht einführt



20.06.18 - Unternehmensstrafrecht in Argentinien: Sanktionierung von Korruptionsdelikten
Der Kongress der Republik Argentinien hat Ende 2017 ein Gesetz beschlossen, mit dem Argentinien ein Unternehmensstrafrecht einführt. Das "Gesetz zur strafrechtlichen Verantwortung juristischer Personen" (Ley de Responsabilidad Penal de las Personas Juridicas, nachfolgend Verbandsstrafgesetz) ist im März 2018 in Kraft getreten. Es ist zwar auf die Sanktionierung von Korruptionsdelikten beschränkt, enthält aber durchaus weitreichende weitere Neuerungen.

20.06.18 - Praktische Gestaltung des Ombudsmanns
Gesetz und Rechtsprechung verlangen von Unternehmen die Einrichtung von Risikoerkennungssystemen zur Vermeidung und Aufdeckung von Rechtsverstößen, insbesondere im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Diese Systeme sollen Vertraulichkeit für Informanten Sicherstellen. Obgleich sie nur aufgrund einer solchen Vertraulichkeit funktionieren können, wird diese von Teilen der Rechtsprechung und Literatur in Frage gestellt. Hinweisgebersysteme, für die häufig der englische Begriff Whistleblower-Systeme verwendet wird, gehören zwischenzeitlich auf in Deutschland zum Standard funktionierender Compliance-Programme.

20.06.18 - "Darf ich in Bitcoin zahlen?" - Geldwäscherisiken für Industrie- und Handels-Unternehmen bei Bitcoin-Transaktionen
Die Faszination von Krypta-Währungen scheint ungebrochen. Vermehrt wird der Einsatz von digitalen Währungen auch in klassischen Geschäftsbereichen diskutiert. Die Zahlung mit Bitcoins hat entscheidende Vorteile: Transaktionen lassen sich zu jeder Zeit überall auf der Welt durchführen, ein Währungswechsel ist nicht erforderlich und die Barrieren nationaler Bankensysteme existieren nicht. Insbesondere der derivative Charakter von Bitcoins bietet Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit Länder mit verschiedenen Währungssystemen umfasst, erhebliche Vorteile.

20.06.18 - Der neue SPECTARIS-Code of Conduct zur Zusammenarbeit in der Gesundheitswirtschaft
Im September 2017 hat der Fachverband Medizintechnik des Deutschen Industrieverbandes für optische, medizinische und mechatronische Technologien e. V. (SPECTARIS) einen neuen Code of Conduct mit Empfehlungen zur Zusammenarbeit in der Gesundheitswirtschaft beschlossen. Der Code ist zum 1.1.2018 in Kraft getreten und löst den letztmalig 2009 aktualisierten Vorgängerkodex ab.


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