19.01.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Bundeskartellamt: Der Umgang der Hersteller von sog. "Smart-TVs" mit den Nutzerdaten näher beleuchtet werden
Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 13 Mio. Euro gegen drei Hafenschleppdienstleister und deren Verantwortliche verhängt


19.01.18 - Bundeskartellamt leitet Sektoruntersuchung zu Smart-TVs ein
Seit Juni dieses Jahres hat das Bundeskartellamt die Möglichkeit, Sektoruntersuchungen durchzuführen, um möglichen Verbraucherschutzverstößen auf die Spur zu kommen. Basierend auf dieser Kompetenz soll nun der Umgang der Hersteller von sog. "Smart-TVs" mit den Nutzerdaten näher beleuchtet werden. Dabei wird das Bundeskartellamt insbesondere die von den Herstellern verwendeten vertraglichen Bestimmungen unter die Lupe nehmen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Smart-TVs stehen stellvertretend für die immer stärkere Vernetzung von Gegenständen im privaten Lebensbereich und die damit einhergehende Problematik der bewussten und unbewussten Preisgabe personenbezogener Daten. Wir haben für die Untersuchung mit Bedacht ein Alltagsprodukt gewählt, welches auch von Menschen ohne Technikaffinität genutzt wird. Mit dem Weg und der Verwertung von Verbraucherdaten werden wir uns sicherlich auch darüber hinaus weiter beschäftigen."

19.01.18 - Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Hafenschlepper
Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 13 Mio. Euro gegen drei Hafenschleppdienstleister und deren Verantwortliche verhängt. Bei den Unternehmen handelt es sich um die Fairplay Schleppdampfschiffsreederei Richard Borchard GmbH, Hamburg, die Bugsier-, Reederei- und Bergungs GmbH & Co. KG, Hamburg, und die Petersen & Alpers GmbH & Co. KG, Hamburg. Gegen das ebenfalls an den Absprachen beteiligte Unternehmen Unterweser Reederei GmbH sowie dessen Tochtergesellschaft Lütgens & Reimers GmbH & Co. KG wurde kein Bußgeld verhängt, weil sie das Kartell gegenüber dem Bundeskartellamt aufgedeckt hatten. Gegen das Unternehmen Neue Schleppdampfschiffsreederei Louis Meyer GmbH & Co. KG, das inzwischen aus dem Markt ausgetreten ist, wurde aus Ermessensgründen kein Bußgeld verhängt. Die Ermittlungen gegen ein weiteres Unternehmen sind noch nicht abgeschlossen.

19.01.18 - Sammelklagen: Es fehle ein "effektives Rechtsinstrument zur kollektiven Durchsetzung in der Zivilprozessordnung"
Menschen mit dem gleichen Anliegen sollen sich zu einem Gruppenverfahren vor Gericht zusammenschließen können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Bisher gelte im Zivilprozess der Grundsatz, dass Geschädigte ihre Ansprüche vor Gericht individuell durchsetzen müssen und dabei jeder für sich das Prozesskostenrisiko zu tragen hat, führt die Fraktion aus. Im Fall des Abgasskandals seien es Tausende Klagen, die "einzeln von den Gerichten entschieden werden müssen." Rechtedienstleistern, die Forderungen von Betroffenen übernommen hätten, winkten hohe Erfolgsprovisionen. Es fehle ein "effektives Rechtsinstrument zur kollektiven Durchsetzung in der Zivilprozessordnung".

19.01.18 - Veröffentlichung von Dokumenten, die für den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages bestimmt waren
Die Veröffentlichung von Dokumenten, die für den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages bestimmt waren, bleibt nach Kenntnis der Deutschen Bundesregierung ohne strafrechtliche Konsequenzen. Die teilt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit. Diese hatte wissen wollen, wie viele Ermittlungsverfahren nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Arbeit des NSA- sowie des NSU-Untersuchungsausschusses der vergangenen Wahlperiode des Bundestages "wegen Geheimnisverrat, Landesverrat oder der Verletzung von Dienstgeheimnissen" eingeleitet worden sind.


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