16.04.18 - Compliance- & Governance-Newsletter
Damit gewährleistet werden kann, dass die KRITIS-Unternehmen kontinuierlich über das geforderte Sicherheitsniveau verfügen, müssen sie zukünftig regelmäßig den ausreichenden Schutz ihrer kritischen Infrastrukturen nachweisen
Erste Hürde geschafft: Das persönliche Vorstellungsgespräch steht bevor: Obwohl sich Bewerber akribisch auf das Jobinterview mit dem Unternehmen vorbereiten, kommen oftmals tückische Fragen, die den Kandidaten aus der Bahn werfen
16.04.18 - "Stresstest Bewerbungsgespräch": Vier typische Fangfragen im Jobinterview
Erste Hürde geschafft: Das persönliche Vorstellungsgespräch steht bevor. Obwohl sich Bewerber akribisch auf das Jobinterview mit dem Unternehmen vorbereiten, kommen oftmals tückische Fragen, die den Kandidaten aus der Bahn werfen. Mit diesen sogenannten Fangfragen testen Personaler die Reaktion des Bewerbers in Stresssituationen. Gleichzeitig dienen sie dazu, hinter vorab einstudierte Antworten zu blicken, um zu erkennen, welche Charaktereigenschaften Interessierte besitzen und welche Karriereziele sie verfolgen. "Dabei kommt es nicht auf die perfekte Antwort an, sondern vielmehr darauf, wie souverän und selbstsicher sich Bewerber aus der Situation befreien", weiß Oliver Kerner, professioneller Vertriebstrainer, Speaker und Coach aus Bremen und Gründer von OK-Training. Im Folgenden gibt der Experte typische Beispiele für passende Antwortmöglichkeiten auf kniffelige Fragen.
16.04.18 - Deutscher Ethikrat diskutierte mit Bundestagsabgeordneten über Big Data und Gesundheit, Wohltätigen-Zwang, Keimbahneingriffe am menschlichen Embryo
Etwa 30 Mitglieder des Deutschen Bundestages sind der Einladung des Deutschen Ethikrates zu seinem 8. Parlamentarischen Abend in Berlin gefolgt, darunter auch die Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU), und der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Ernst Dieter Rossmann (SPD). Bundestagsvizepräsident Hans-Peter Friedrich (CDU/CSU) begrüßte die Abgeordneten und Mitglieder des Ethikrates und zeigte sich beeindruckt von der Fülle der vom Deutschen Ethikrat in den letzten zehn Jahren vorgelegten 14 Stellungnahmen. Angesichts der rasanten Entwicklung der Wissenschaften leiste der Ethikrat einen wichtigen Beitrag zur Politikberatung, indem er Probleme strukturiere, argumentativ erfasse und damit den Abgeordneten für ihre Entscheidungen eine wichtige Orientierung liefere.
16.04.18 - Leitfaden zu den Prüfungen nach dem IT-Sicherheitsgesetz
Damit gewährleistet werden kann, dass die KRITIS-Unternehmen kontinuierlich über das geforderte Sicherheitsniveau verfügen, müssen sie zukünftig regelmäßig den ausreichenden Schutz ihrer kritischen Infrastrukturen nachweisen. TÜV Trust IT hat einen kostenlosen Leitfaden herausgegeben, der konkrete Antworten auf die zehn meistgestellten Fragen zum Nachweis der Anforderungen des BSI-Gesetzes gibt. Nach dem vom Bundestag verabschiedeten IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) sind einige Unternehmen der sogenannten KRITIS-Sektoren verpflichtet, Vorkehrungen zum Schutz ihrer betriebenen kritischen Infrastrukturen nach dem Stand der Technik zu treffen. Dies gilt es nach §8a(3) des BSI-Gesetzes spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsverordnung gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dann anschließend mindestens alle zwei Jahre neu nachzuweisen. Um Unternehmen konkrete Hilfestellungen für die organisatorische Umsetzung zu geben, hat TÜV Trust IT den Leitfaden "Prüfungen nach dem IT-Sicherheitsgesetz" herausgegeben.
16.04.18 - Bundesgerichtshof zur Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines Arztsuche- und Arztbewertungsportals im Internet (www.jameda.de) (Urteil vom 20. Februar 2018 - VI ZR 30/17)
Die Parteien streiten um die Aufnahme der klagenden Ärztin in das Arztbewertungsportal der Beklagten. Die Beklagte betreibt unter der Internetadresse www.jameda.de ein Arztsuche- und Arztbewertungsportal, auf dem Informationen über Ärzte und Träger anderer Heilberufe kostenfrei abgerufen werden können. Als eigene Informationen der Beklagten werden die sogenannten "Basisdaten" eines Arztes angeboten. Zu ihnen gehören - soweit der Beklagten bekannt - akademischer Grad, Name, Fachrichtung, Praxisanschrift, weitere Kontaktdaten sowie Sprechzeiten und ähnliche praxisbezogene Informationen. Daneben sind Bewertungen abrufbar, die Nutzer in Form eines Notenschemas, aber auch von Freitextkommentaren, abgegeben haben. Die Beklagte bietet den Ärzten den kostenpflichtigen Abschluss von Verträgen an, bei denen ihr Profil - anders als das Basisprofil der nichtzahlenden Ärzte - mit einem Foto und zusätzlichen Informationen versehen wird.
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