13.08.18 - Compliance- & Governance-Newsletter
Bitcoins und andere Krypto-Token stellen nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung keine Gefahr für die Finanzmarktstabilität dar
Das Sanktionssystem beim Arbeitslosengeld II (ALG II) sollte überarbeitet werden
13.08.18 - Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet über Preisklauseln für eine sogenannte Zinscap-Prämie bzw. Zinssicherungsgebühr
Der Kläger, ein Verbraucherschutzverein, wendet sich mit der Unterlassungsklage nach § 1 UKlaG gegen Klauseln, mit denen die beklagte Bank in Darlehensverträgen mit einem variablen Zinssatz von ihren Kunden eine sogenannte Zinscap-Prämie bzw. Zinssicherungsgebühr erhebt. Er ist der Ansicht, die beanstandeten Klauseln verstießen gegen § 307 BGB, und nimmt die Beklagte darauf in Anspruch, deren Verwendung in Verträgen mit Verbrauchern zu unterlassen.
13.08.18 - Arbeitslosengeld II (ALG II): Eine bessere Beratungspraxis würde das Sanktionssystem sogar überflüssig machen
Das Sanktionssystem beim Arbeitslosengeld II (ALG II) sollte überarbeitet werden. Auf diesen Minimalkonsens lassen sich die Expertenäußerungen einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am reduzieren. Von diesem ausgehend, bewegten sich die Vorschläge jedoch von einer stärkeren Flexibilisierung des Systems bis hin zu seiner kompletten Abschaffung. Die Kritik an den oft standardisierten Eingliederungsvereinbarungen zwischen Jobcenter und Arbeitslosen kam von fast allen Seiten, ebenso wie die Forderung nach einer besseren Vermittlungstätigkeit durch die Jobcenter.
13.08.18 - Möglichkeit, mit Kryptowährungen Geldwäsche zu betreiben
Bitcoins und andere Krypto-Token stellen nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung keine Gefahr für die Finanzmarktstabilität dar. In einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion wird als Grund die geringe Marktkapitalisierung der Kryptowährungen angegeben. Es bestehe aber die Möglichkeit, mit Kryptowährungen Geldwäsche zu betreiben, und es gebe auch Erkenntnisse, dass diese Währungen von verschiedenen Terrororganisationen für grenzüberschreitende Finanztransaktionen herangezogen würden. Der Umfang könne nicht verlässlich eingeschätzt werden.
13.08.18 - Bundeskartellamt gibt Übernahme der Versandapotheke apo-rot durch die DocMorris Holding GmbH frei
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der DocMorris Holding GmbH, Berlin, freigegeben, die Vermögenswerte des apo-rot Versandhandels der Apotheke am Rothenbaum Birgit Dumke e.K, Hamburg, zu erwerben. Die beteiligten Unternehmen betreiben Versandapotheken, die über das Internet sowohl rezeptpflichtige als auch nicht rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland vertreiben.
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