02.02.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Zweifel, ob von einem Laborarzt an ein Laborunternehmen ausgeführte medizinische Analysen, die der vorbeugenden Beobachtung und Untersuchung von Patienten dienen, von der Umsatzsteuer befreit sind
Vorbehaltsaufgaben der steuerberatenden Berufe hindern selbstständige Buchhalter an ihrer Berufsausübung - Darunter fällt auch das Verbot des Anfertigens der Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA)



02.02.18 - Gutachten bestätigt: Diskriminierung selbstständiger Buchhalter durch Steuerberatungsgesetz ist verfassungswidrig - Diplom-Kauffrau (FH) legt Verfassungsbeschwerde ein
Vorbehaltsaufgaben der steuerberatenden Berufe hindern selbstständige Buchhalter an ihrer Berufsausübung. Darunter fällt auch das Verbot des Anfertigens der Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA). Dass das dem Grundrecht auf Berufsfreiheit widerspricht, geht aus einem vom Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) bereits 2015 in Auftrag gegebenen Gutachten hervor, das der Verband nun dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zukommen ließ. Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind gemäß Steuerberatungsgesetz (StBerG) ausschließlich steuerberatende Berufe wie Steuerberater und Rechtsanwälte befugt (§ 3 StBerG). Ausnahmen gelten bei mechanischen Arbeitsgängen (§ 6 Nr. 3 StBerG) sowie für selbstständige Buchhalter, denen nach Beschlüssen des BVerfG aus den 1980er Jahren (1 BvR 697/77, 1 BvR 807/80) das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen von Lohnsteueranmeldungen (§ 6 N4. 4 StBerG) gestattet sind.

02.02.18 - NetzDG: Seit dem 1.1. wird ein verfassungswidriges Gesetz umgesetzt
Ab dem 1. Januar 2018 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz, NetzDG) voll anwendbar. Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder YouTube müssen es ihren Nutzern ermöglichen, sich über rechtswidrige Inhalte beschweren und diese bei den jeweiligen Unternehmen melden zu können. Soziale Netzwerke sind dann dazu verpflichtet, die gemeldeten Inhalte zu prüfen und bei mutmaßlichen Rechtsverstößen zu löschen. Die Entscheidung über die Frage der Rechtmäßigkeit der Inhalte liegt dabei beim Betreiber des Netzwerks. Der Digitalverband Bitkom erneuert seine grundsätzliche Kritik am NetzDG und den dort vorgeschriebenen Verfahren. "Die betroffenen Unternehmen kommen ihrer Verpflichtung nach und haben die geforderten Beschwerdemöglichkeiten umgesetzt. Und dies, obwohl das NetzDG weiterhin gegen die Verfassung verstößt", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

02.02.18 - Sanktionen der Internationalen Eislaufunion gegen Sportler verstoßen gegen EU-Kartellrecht
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Bestimmungen der Internationalen Eislaufunion (ISU), nach denen Sportler für die Teilnahme an nicht von der ISU genehmigten Eisschnelllauf-Wettkämpfen mit harten Sanktionen belegt werden, gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen. "Die internationalen Sportverbände spielen für die Karriere der Sportler eine wichtige Rolle – sie schützen ihre Gesundheit und Sicherheit und die Fairness bei den Wettkämpfen. Die harten Sanktionen, die die Internationale Eislaufunion gegen Eisläufer verhängt, dienen jedoch auch dazu, ihre eigenen geschäftlichen Interessen zu schützen und andere daran zu hindern, eigene Veranstaltungen zu organisieren", erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Die ISU muss diese Bestimmungen nun ändern.

02.02.18 - Umsatzsteuerfreiheit medizinischer Analysen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik zweifelhaft
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Zweifel, ob von einem Laborarzt an ein Laborunternehmen ausgeführte medizinische Analysen, die der vorbeugenden Beobachtung und Untersuchung von Patienten dienen, von der Umsatzsteuer befreit sind. Er hat mit Beschluss vom 11. Oktober 2017 XI R 23/15 den Gerichtshof der Europäischen Union diesbezüglich um Klärung gebeten. Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe durchgeführt werden, steuerfrei; dem entspricht § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).


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