01.06.18 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Nutzung von Software bei Online-Durchsuchungen und Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) ist ein Thema der Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion
Der vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Entwurf einer Vergleichswebsitesverordnung (VglWebV) ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
01.06.18 - Zahl der an die USA im Rahmen des FACTA-Abkommens übermittelten Finanzdaten ist seit 2015 erheblich angestiegen
Deutschland hat im Rahmen des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten bisher über 58 Milliarden Euro Kontostände und 14 Milliarden Euro Kapitalerträge an das Ausland gemeldet. Eine länderbezogene Aufschlüsselung sei aufgrund vereinbarter Vertraulichkeit nicht möglich, heißt es in einer Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Die im Gegenzug dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) aus dem Ausland übermittelten Daten betreffen nach Angaben der Bundesregierung rund 900.000 Steuerpflichtige, über 55 Milliarden Euro übermittelte Einkünfte und über 71 Milliarden Euro übermittelte Kontostände. Auf die Frage, warum diese Daten noch nicht an die Steuerbehörden der Bundesländer weitergeleitet worden seien, erklärt die Regierung, zunächst habe man die Voraussetzungen für die Annahme der Daten der deutschen Finanzinstitute und deren Austausch mit den Staaten und Gebieten schaffen müssen.
01.06.18 - Rechtsgrundlagen und Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung
Die Nutzung von Software bei Online-Durchsuchungen und Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) ist ein Thema der Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Wie die Bundesregierung darin ausführt, nutzen gesetzlich befugte Sicherheitsbehörden zur Durchführung von Maßnahmen der Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung verschiedene Softwareprodukte, um die operativen Bedarfslagen abzudecken. Vor ihrem Einsatz werden Produkte zur Durchführung von Maßnahmen der informationstechnischen Überwachung den Angaben zufolge auf Konformität mit der aktuellen Rechtslage geprüft. Erst nach positivem Abschluss dieser Prüfungen werden die Produkte für den Einsatz freigegeben, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht.
01.06.18 - Zwischen 2013 und 2017 wurden nach Angaben der Bundesregierung fünf Lebensversicherungsunternehmen von einer Run-Off-Plattform übernommen
Alle deutschen Lebensversicherer erfüllen die regulatorischen Anforderungen und können auch mittelfristig ihre Verpflichtungen erfüllen. Dies schreibt die Bundesregierung unter Berufung auf Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten hatten darauf hingewiesen, dass Lebensversicherungsunternehmen ihr Neugeschäft eingestellt hätten und Vertragsbestände an Investoren (Run-Off-Unternehmen) verkauft worden seien. Nach Angaben der Regierung gab es Ende 2016 82 Lebensversicherungsunternehmen, in deren Bestand sich 53,5 Millionen klassische Kapitallebensversicherungen befunden hätten. Der laufende Beitrag wird mit 37,6 Milliarden Euro angegeben. Neun Unternehmen hätten allerdings kein Neugeschäft mehr.
01.06.18 - Vergleichswebsites für Zahlungskonten werden für Verbraucher immer wichtiger
Der vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Entwurf einer Vergleichswebsitesverordnung (VglWebV) ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten wollen wissen, wann die Verordnung in Kraft treten soll, wie Provisionen ausgewiesen werden sollen und wie sichergestellt werden kann, dass zertifizierte Vergleichsportale über aktuelle Daten verfügen können. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage stellt die Fraktion fest, dass Vergleichsportale für Zahlungskonten für die Verbraucherinnen und Verbraucher immer wichtiger werden.
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