12.07.17 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Zweifel, ob eine grunderwerbsteuerrechtliche Begünstigung des nationalen Rechts gegen das Beihilfeverbot des Unionsrechts verstößt und deshalb angewendet werden darf
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, wirbt für spezifische nationale Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz
12.07.17 - Andrea Voßhoff wirbt dafür, datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch im Besteuerungsverfahren "zeitnah gesetzlich zu regeln"
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, wirbt für spezifische nationale Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz. In ihrem als Unterrichtung (18/12500) vorliegenden Tätigkeitsbericht 2015 und 2016 empfiehlt sie, "zeitnah" von der in der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen, solche Regelungen zu erlassen. Zugleich appelliert Voßhoff an den Gesetzgeber, die nach der DSGVO von Mitgliedsstaaten mit mehr als einer Datenschutzaufsicht einzurichtende zentrale Anlaufstelle so auszustatten, "dass eine Koordinierung der nationalen Mitwirkungsmöglichkeiten im künftigen europäischen Datenschutzausschuss effizient und wirkungsvoll möglich ist". Daneben regt sie eine Prüfung an, bei Regelungen zur Datenverarbeitung besondere Vorschriften zum Schutz von Kindern zu ergreifen.
12.07.17 - EuGH-Vorlage: Steuerbegünstigung als unzulässige Beihilfe
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Zweifel, ob eine grunderwerbsteuerrechtliche Begünstigung des nationalen Rechts gegen das Beihilfeverbot des Unionsrechts verstößt und deshalb angewendet werden darf. Mit Beschluss vom 30. Mai 2017 II R 62/14 hat er daher dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Rahmen eines sog. Vorabentscheidungsersuchens die Frage vorgelegt, ob die für die Grunderwerbsteuer geltende Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern nach § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) eine unionsrechtlich verbotene Beihilfe darstellt.
12.07.17 - Keine steuerneutrale Übertragung der einzigen wesentlichen Betriebsgrundlage bei Fortführung der bisherigen gewerblichen Tätigkeit durch den Übergeber möglich
Ein Gewerbetreibender kann seinen Betrieb nicht steuerneutral an seinen Nachfolger übergeben, wenn er sich den Nießbrauch vorbehält und seine bisherige gewerbliche Tätigkeit fortführt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 25. Januar 2017 X R 59/14 zu § 6 Abs. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes entschieden. Diese Vorschrift erlaubt es, einen Betrieb ohne die Aufdeckung stiller Reserven zu übertragen. Nach dem Urteil des BFH setzt dies allerdings voraus, dass der Übertragende seine bisherige gewerbliche Tätigkeit einstellt. Daran fehlt es, wenn die einzige wesentliche Betriebsgrundlage aufgrund des vorbehaltenen Nießbrauchs vom bisherigen Betriebsinhaber weiterhin gewerblich genutzt wird.
12.07.17 - Wettbewerbszentrale: Vermehrt Beschwerden wegen unzulässiger Werbeversprechen bei Nahrungsergänzungsmitteln
Bei der Wettbewerbszentrale gehen in letzter Zeit vermehrt Beschwerden über die Verwendung von nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben bei Nahrungsergänzungsmitteln ein, so z. B. zu Abnehm-Pillen, Kurkuma- oder Vitamin-Kapseln, Magnesium-Präparaten oder Anti-Hang-Over-Produkten. Im laufenden Jahr hat die Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb in bereits zwei Fällen Werbeversprechen zu Nahrungsergänzungsmitteln gerichtlich untersagen lassen und in sechs Fällen außergerichtliche Unterlassungserklärungen erwirkt. Im Jahr 2016 waren es zu dieser Thematik insgesamt zehn Beanstandungen, die außergerichtlich zum Erfolg führten sowie ein Gerichtsverfahren.
####################
Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?
Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.
Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht´s wirklich nicht!
Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren
Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.
Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.
####################
Weitere Meldungen
11.07.17 - Overblocking sollte "in jedem Fall vermieden werden"
11.07.17 - Definition eines Verbrauchsverfallsdatums wird erarbeitet
11.07.17 - Bundeskartellamt gibt die Übernahme von Drillisch durch United Internet frei
11.07.17 - Bundeskartellamt: Einrichtung einer Beschlussabteilung für Verbraucherschutz
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>