27.04.16 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der TÜV Rheinland hat sich mit Standards auseinandergesetzt, die sich mit Compliance befassen
Krankenkassen dürfen bei der Werbung von Versicherten keine systematische Risikoselektion betreiben
27.04.16 - Europaministerin Dr. Beate Merk traf amerikanischen TTIP-Hauptverhandlungsführer Daniel Mullaney zu Austausch über aktuellen Stand der Verhandlungen
Europaministerin Dr. Beate Merk ist in Washington mit dem amerikanischen Hauptverhandlungsführer zum Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP, Daniel Mullaney, zu einem Austausch über den aktuellen Stand der Verhandlungen zusammengetroffen. Vor dem Start der entscheidenden Phase der Verhandlungen hat die Ministerin mit TTIP- Hauptverhandlungsführer Daniel Mullaney über die Chancen, aber auch die Befürchtungen gesprochen, die in Bayern mit TTIP verbunden werden.
27.04.16 - Widerruf von Fernabsatzverträgen von Gesetzes wegen ohne Rücksicht auf die Beweggründe des Verbrauchers möglich
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Frage befasst (Urteil vom 16. März 2016 - VIII ZR 146/15), unter welchen Voraussetzungen ein Verbraucher unter dem Gesichtspunkt rechtsmissbräuchlichen Verhaltens am Widerruf eines Fernabsatzvertrages gehindert ist. Der Kläger hatte bei der Beklagten über das Internet zwei Matratzen bestellt, die im Januar 2014 ausgeliefert und vom Kläger zunächst auch bezahlt worden waren. Unter Hinweis auf ein günstigeres Angebot eines anderen Anbieters und eine "Tiefpreisgarantie" des Verkäufers bat der Kläger um Erstattung des Differenzbetrags von 32,98 Euro, damit er von dem ihm als Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht absehe. Zu einer entsprechenden Einigung kam es nicht. Der Kläger widerrief den Kaufvertrag daraufhin fristgerecht und sandte die Matratzen zurück.
27.04.16 - Krankenkassen: Prämien nur für die Werbung von Mitgliedern aus bestimmten Personenkreisen vorsehen, grundsätzlich unzulässig
Krankenkassen dürfen bei der Werbung von Versicherten keine systematische Risikoselektion betreiben. So seien etwa Zielgruppenvereinbarungen, die Prämien nur für die Werbung von Mitgliedern aus bestimmten Personenkreisen vorsehen, grundsätzlich unzulässig, heißt es in der Antwort (18/7926) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/7784) der Fraktion Die Linke.
27.04.16 - Der Standard TR CMS 101 von TÜV Rheinland
Der TÜV Rheinland hat sich mit Standards auseinandergesetzt, die sich mit Compliance befassen. Im Jahre 2011 ist der TÜV Rheinland zu dem Entschluss gelangt – nachdem man sich mit dem australischen Compliance-Standard AS 3806 für Compliance-Programme und den IDW PS 980 Prüfungsstandard für Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance- Management-Systemen befasste – einen eigenen Compliance-Standard, den TR CMS 101, zu entwickeln. Ziel war es, den Unternehmen und Organisationen einen umfänglichen Standard an die Hand zu geben, der es ihnen erleichtert, ihr eigenes Compliance-Management-System zu entwickeln, aufzubauen und die Wirksamkeit dieses Systems von einer neutralen Prüfgesellschaft durch ein Zertifikat bestätigen zu lassen.
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