12.08.16 - Compliance- & Governance-Newsletter
Ein neu gestalteter EU-Rechtsrahmen, der ab dem 3. Juli anwendbar ist, wird auf den europäischen Finanzmärkten für noch mehr Effizienz, Transparenz und Glaubwürdigkeit sorgen
Der Europäische Rat hat am 12. Juli 2016 neue Vorschriften zur Bekämpfung einiger der am häufigsten verwendeten Praktiken großer Unternehmen zur Verringerung ihrer Steuerschuld angenommen
12.08.16 - Steuervermeidung durch Unternehmen: Neue Vorschriften angenommen
Der Europäische Rat hat am 12. Juli 2016 neue Vorschriften zur Bekämpfung einiger der am häufigsten verwendeten Praktiken großer Unternehmen zur Verringerung ihrer Steuerschuld angenommen. Die Richtlinie ist Teil eines Pakets, das die Kommission im Januar 2016 vorgelegt hat und das mehrere Vorschläge enthält, mit denen die EU-Vorschriften gegen Steuervermeidung durch Unternehmen verschärft werden sollen. Das Paket stützt sich auf die OECD-Empfehlungen von 2015 zur Bekämpfung der Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS), die von den Staats- und Regierungschefs der G20 im November 2015 gebilligt wurden.
12.08.16 - Neue EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Insidergeschäften und Marktmanipulationen treten in Kraft
Ein neu gestalteter EU-Rechtsrahmen, der ab dem 3. Juli anwendbar ist, wird auf den europäischen Finanzmärkten für noch mehr Effizienz, Transparenz und Glaubwürdigkeit sorgen. Das neue Regelwerk wird den Anlegerschutz und das Vertrauen steigern, da es tiefere und stärker integrierte Finanzmärkte ermöglicht und die Kapitalmarktunion voranbringt. Mit dem neuen Rechtsrahmen wird die Bekämpfung von Marktmissbrauch auf den Warenmärkten und den entsprechenden Derivatemärkten erleichtert, Manipulationen von Benchmarks wie dem LIBOR werden verboten und die Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse der Regulierungsbehörden ausgeweitet.
12.08.16 - Kartellrecht: Europäischer Kommission verhängt Geldbuße in Höhe von 2.93 Mrd. EUR gegen Lkw-Hersteller
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben. Die LKW-Hersteller hatten über 14 Jahre hinweg Verkaufspreise für Lastkraftwagen abgesprochen und die mit der Einhaltung der strengeren Emissionsvorschriften verbundenen Kosten in abgestimmter Form weitergegeben. Wegen dieser Verstöße verhängte die Kommission eine Rekordgeldbuße in Höhe von 2.926.499.000 EUR. MAN wurde die Geldbuße erlassen, weil das Unternehmen als Kronzeuge die Kommission von dem Kartell in Kenntnis gesetzt hatte. Alle Unternehmen räumten ihre Kartellbeteiligung ein und stimmten einem Vergleich zu.
12.08.16 - Die neuen strafrechtlichen Sanktionsregelungen im Kapitalmarktrecht
Zur Stärkung der Integrität und Transparenz der Finanzmärkte, sowie zur Verbesserung des Anlegerschutzes im Nachgang zur Finanzmarktkrise 2008, wird zum 3.7.2016 das Erste Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (1. FiMaNoG) in Kraft treten. Im Bundestag wurde das 1. FiMaNoG auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses am 14.4.2016 beschlossen, der Bundesrat entschied am 13.5.2016. Mit dem 1. FiMaNoG sollen die vier europäischen Rechtsakte nach dem Prinzip der 1:1-Umsetzung in nationales Recht umgesetzt werden.
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