21.08.15 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Vorschrift des § 130 OWiG wird nicht nur im Schrifttum als die zentrale strafrechtliche Compliance-Norm angesehen, sondern ist inzwischen fester Bestandteil der deutschen Strafverfolgungspraxis geworden, die durch Verhängung von Bußgeldern in empfindlicher Höhe wachsende Aufmerksamkeit auf sich zieht
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat mit Urteil vom 15.12.2014 erneut einen typischen Bonusfall entschieden
21.08.15 - Das neue Kartellrechts-Lernprogramm von digital spirit will notwendiges Wissen vermitteln
Immer wieder verstoßen Unternehmen gegen geltendes Recht, indem sie wettbewerbswidrige Preis- oder Angebotsabsprachen treffen. Ob Schienen, Badewannen oder Kartoffeln - Kartellfälle sowie deren Verfolgung und Aufdeckung machen vor keiner Branche halt. Die Bußgeldstrafen der Kartellbehörden können bis zu mehreren 100 Millionen Euro betragen. Das Vertrauen der Kunden wird in jedem Fall erschüttert und der gute Ruf eines Unternehmens ist lädiert. digital spirit unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung präventiver Schulungsmaßnahmen mit dem neuen Lernprogramm "Fairer Wettbewerb". Dieses basiert auf dem seit Jahren bewährten und bei vielen Unternehmen eingesetzten Lernprogramm "Grundlagen Kartellrecht", welches von digital spirit inhaltlich und technisch weiterentwickelt wurde.
21.08.15 - Bonusanspruch des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber keine Ziele vorgibt
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat mit Urteil vom 15.12.2014 erneut einen typischen Bonusfall entschieden. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des Agad Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. in Essen, zeigt diese Entscheidung, wie vorsichtig Bonusvereinbarungen und insbesondere einseitige Bonuszusagen formuliert werden müssen. "Um Ansprüche für die Zukunft auszuschließen, hätte der Arbeitgeber hier einen Freiwilligkeitsvorbehalt formulieren müssen, an den immer strengere Anforderungen gestellt werden. Wer solche Bonuszahlungen einseitig zusagen will, sollte eine entsprechende Formulierung mit einem Anwalt für Arbeitsrecht abstimmen", empfiehlt Rechtsanwalt Dr. Klug.
21.08.15 - Warum hat die Kommission eine Revision des EU-EHS vorgeschlagen?
Im Einklang mit dem von den Staats- und Regierungschefs der EU im Oktober 2014 vereinbarten klima- und energiepolitischen Rahmen für 2030 hat die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Revision des Emissionshandelssystems der EU (EU-EHS) vorgelegt. Dieser Vorschlag ist ein wesentlicher Teil der Arbeiten zur Verwirklichung einer robusten Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik, einer im Februar 2015 aufgestellten politischen Top-Priorität der Kommission Juncker. Er ist der erste Schritt zur Verwirklichung des Ziels der EU, die Treibhausgasemissionen bis 2030 als Teil ihres Beitrags zu der neuen Weltklimakonvention, die im Dezember in Paris verabschiedet werden soll, intern um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. Der Vorschlag sendet ein starkes Signal an die internationale Gemeinschaft zu einem kritischen Zeitpunkt, zu dem andere wichtige Akteure wie die G7-Staaten und China ebenfalls ihre feste Entschlossenheit bekundet haben.
21.08.15 - Einfluss der überarbeiteten Eigenkapitalanforderungen auf die Kreditvergabe: Europäische Kommission startet öffentliche Konsultation
Im Zuge der Finanzkrise führte die EU - wie viele andere Rechtsordnungen auch - strengere Vorschriften für Eigenkapitalanforderungen für Banken ein. Die Kommission hat heute eine Konsultation darüber lanciert, wie sich einige dieser Vorschriften in der Praxis bewährt haben – z. B. ob die Kreditvergabe an kleine Unternehmen und die Finanzierung von Infrastrukturprojekten betroffen waren. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens, das zur Annahme der neuen Eigenkapitalanforderungen geführt hat, hat der EU-Gesetzgeber die Kommission mit der Prüfung dieser Fragen beauftragt. Jonathan Hill, EU-Kommissar für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, den Teil der Konsultation lancieren, der Bestandteil der "Investment Roadshow" ist und mit dem der EU-Investmentplan von 315 Mrd. EUR gefördert wird: "Die Bereitstellung von Finanzmitteln für Banken wird nach wie vor ein Schlüsselelement unserer Wirtschaft sein, unabhängig davon, ob es sich um die Kreditvergabe an kleine Unternehmen oder um langfristige Investitionen in die Infrastruktur handelt.
21.08.15 - § 130 OWiG - Das lange Schwert der Korruptionsbekämpfung im privaten Sektor - Teil 1
Die Vorschrift des § 130 OWiG wird nicht nur im Schrifttum als die zentrale strafrechtliche Compliance-Norm angesehen, sondern ist inzwischen fester Bestandteil der deutschen Strafverfolgungspraxis geworden, die durch Verhängung von Bußgeldern in empfindlicher Höhe wachsende Aufmerksamkeit auf sich zieht. Diese als unechtes Unterlassungsdelikt ausgestaltete Vorschrift ist für die Praxis insoweit bedeutsam, als sie die im klassischen Strafrecht bestehenden Beweis- und Zurechnungsschwierigkeiten überwindet, in dem sie bereits die fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht des Unternehmensinhabers sanktioniert und dabei im Rahmen der geforderten straf- oder bußgeldbewehrten Zuwiderhandlung, sowohl auf die schuldhafte Tatbegehung, als auch auf das Vorliegen besonderer Tätermerkmale verzichtet.
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