20.11.15 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der deutsche Bundeshaushalt ist zu großen Teilen transparent, sollte aber vor allem im Bereich der öffentlichen Beteiligung weiter ausgebaut werden
Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 8. Juli 2015 (VI R 46/14) entschieden, dass Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Feier aus beruflichem und privatem Anlass hinsichtlich der Gäste aus dem beruflichen Umfeld als Werbungskosten abziehbar sein können
20.11.15 - "Open Budget Survey 2015": Der deutsche Bundeshalt ist teils transparent, sollte aber vor allem im Bereich der öffentlichen Beteiligung weiter ausgebaut werden
Der deutsche Bundeshaushalt ist zu großen Teilen transparent, sollte aber vor allem im Bereich der öffentlichen Beteiligung weiter ausgebaut werden. Das ist das Ergebnis des internationalen Open Budget Survey (OBS) 2015 der International Budget Partnership (IBP). Der Bericht zeigt, dass der Haushalt Deutschlands in den Bereichen Transparenz und Haushaltsaufsicht den Kriterien für Offenheit in vielen Teilen entspricht. Jedoch hat die Bevölkerung nur wenige Möglichkeiten, den Haushalt mitzugestalten. Es fehlt etwa auf Bundesebene ein Bürgerhaushalt, der die Grundlagen der Haushaltspolitik in einfacher Form darstellt. Im Bereich der öffentlichen Beteiligung bei Haushaltsdaten liegt das Ergebnis Deutschlands mit 23 von 100 möglichen Punkten unterhalb des Durchschnitts von 102 befragten Staaten und damit hinter Ländern wie Norwegen, den USA und Italien.
20.11.15 - Ein Großteil der Unternehmen setzt darauf, nicht kontrolliert zu werden
Der sichere Umgang mit Daten sollte in Betrieben eine Selbstverständlichkeit sein. Laut § 9 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind Unternehmen sogar dazu verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die gesetzlichen Vorschriften und Anforderungen zu gewährleisten. Dieses kann auch von der zuständigen Aufsichtsbehörde überprüft werden. Doch der "TÜV SÜD Datenschutzindikator" (DSI) zeigt, dass ein Großteil der Befragten gar nicht damit rechnet, kontrolliert zu werden. Die DSI-Ergebnisse zeigen, dass nur 25 Prozent der Befragten ihr Unternehmen in der Lage sehen, Anfragen von Aufsichtsbehörden zu Datenschutzmaßnahmen unmittelbar zu beantworten.
20.11.15 - E-Government-Nutzung kommt nur schleppend voran
Die Nutzung von E-Government kommt in Deutschland nur langsam voran. Das zeigen Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat. Demnach hat im Jahr 2014 nur gut die Hälfte der Bundesbürger (53 Prozent) das Internet zur Interaktion mit Behörden genutzt, etwa um Auskünfte einzuholen oder Formulare herunterzuladen. Das ist lediglich ein leichter Anstieg im Vergleich zu 2013, als es 49 Prozent waren. Damit liegt Deutschland im europäischen Vergleich nach wie vor nur im Mittelfeld, auf Rang 11 aller EU-Mitgliedsländer. Spitzenreiter ist Dänemark, wo 84 Prozent der Bürger E-Government-Angebote nutzen, gefolgt von Schweden (81 Prozent), Finnland (80 Prozent) und den Niederlanden (75 Prozent). "Mithilfe des Internet können Behördengänge in vielen Fällen deutlich unkomplizierter und schneller erledigt werden als mit einem persönlichen Erscheinen auf dem Amt", sagt Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Digitalverbands Bitkom. "Hier verschenken sowohl Bürger als auch Verwaltungen wertvolle Möglichkeiten."
20.11.15 - Verfassungsmäßigkeit der bremischen Tourismusabgabe und der hamburgischen Kultur- und Tourismustaxe
Mit den beiden Urteilen vom 15. Juli 2015 (II R 32/14 und II R 33/14) hat der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass sowohl das Bremische Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe als auch das Hamburgische Kultur- und Tourismustaxengesetz verfassungsgemäß ist. Bei den Abgaben nach diesen Gesetzen handelt es sich um kommunale Aufwandsteuern, die nur für privat veranlasste Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben anfallen, nicht aber für berufsbedingte Übernachtungen. Die Verfahren wurden von zwei Hotelbetreibern aus Bremen und Hamburg geführt. Beide hatten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die jeweilige Steuer für Beherbergungsleistungen bei der zuständigen Behörde angemeldet.
20.11.15 - Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier des Geburtstags und der Bestellung zum Steuerberater
Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 8. Juli 2015 (VI R 46/14) entschieden, dass Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Feier aus beruflichem und privatem Anlass hinsichtlich der Gäste aus dem beruflichen Umfeld als Werbungskosten abziehbar sein können. Der Kläger wurde im Februar des Streitjahres zum Steuerberater bestellt. Im April desselben Jahres war sein 30. Geburtstag. Zur Feier beider Ereignisse lud er Kollegen, Verwandte und Bekannte in die Stadthalle seines Wohnorts ein. Er teilte die für Hallenmiete und Bewirtung entstandenen Aufwendungen nach Köpfen auf und begehrte den Abzug als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, soweit sie auf die dem beruflichen Bereich zugeordneten Gäste entfielen.
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