18.06.15 - Compliance- & Governance-Newsletter
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 04.03.2015 (- 2 Sa 31/14 -) über eine nachträgliche Befristung eines zuvor unbefristeten Arbeitsverhältnisses entschieden
Kroll Ontrack hat die Ergebnisse einer neuen Erhebung zur Nutzung von E-Discovery-Lösungen und -Dienstleistungen in Deutschland bekanntgegeben
18.06.15 - Finanzmarkt-Compliance: Europäisches Parlament beschließt Verhandlungsmandat zur Regulierung finanzieller Benchmarks
Der Vorschlag der Europäischen Kommission, Benchmarks zuverlässiger und weniger manipulationsanfällig zu machen, ist mit dem heutigen Beschluss des Europäischen Parlaments, die Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission im kommenden Monat aufzunehmen, ein gutes Stück vorangekommen. Die Kommission hatte die neuen Standards im September 2013 vorgeschlagen, nachdem mutmaßliche Manipulationen bei verschiedenen Benchmarks bekannt geworden waren, unter anderem bei sowie bei anderen Benchmarks, etwa für Devisen (FX) und Rohstoffe, insbesondere Gold, Silber, Erdöl und Biokraftstoffe. Die vorgeschlagenen EU-Vorschriften sollen die Funktionsweise und Governance von Benchmarks verbessern, die in der EU für Finanzinstrumente wie Anleihen, Aktien, Termin- und Swap-Geschäfte oder für Finanzkontrakte wie Hypothekarkredite ermittelt und verwendet werden.
18.06.15 - Agenda für bessere Rechtsetzung: Mehr Transparenz und Kontrolle für eine bessere EU-Gesetzgebung
Am 19. Mai nahm die Europäische Kommission ihre Agenda für bessere Rechtsetzung an. Dieses umfassende Reformpaket, das den gesamten Politikzyklus abdeckt, soll Offenheit und Transparenz im EU-Entscheidungsprozess fördern, die Qualität neuer Rechtsvorschriften dank besserer Folgenabschätzungen von Gesetzesentwürfen und Änderungsvorschlägen verbessern und für eine ständige und kohärente Überprüfung des geltenden EU-Rechts sorgen, damit die Ziele der Unionsmaßnahmen möglichst wirksam und effizient erreicht werden. Der Erste Vizepräsident, Frans Timmermans, erklärte dazu: "Diese Kommission ist entschlossen, das zu ändern, was die Union tut und wie sie es tut. Bessere Rechtsetzung gehört deswegen zu unseren Hauptprioritäten. Wir nehmen die Sorgen von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Unternehmen, insbesondere KMU, ernst, dass Brüssel nicht immer Vorschriften erlässt, die sie verstehen oder anwenden können. Wir möchten ihr Vertrauen in die Fähigkeit der EU, hochwertige Rechtsvorschriften zu erlassen, wiederherstellen.
18.06.15 - Wirksame Befristung eines zuvor unbefristeten Arbeitsverhältnisses
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 04.03.2015 (- 2 Sa 31/14 -) über eine nachträgliche Befristung eines zuvor unbefristeten Arbeitsverhältnisses entschieden. Der Agad Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. in Essen begrüßt diese Entscheidung, die juristisches Neuland betritt. Ein Großunternehmen der Automobilindustrie bot allen neu eingestellten und ernannten Führungskräften seit Anfang 2003 grundsätzlich nur noch zum 60. Lebensjahr befristete Arbeitsverträge an. Unbefristet beschäftigten leitenden Führungskräften, wie der Klägerin, bot der Arbeitgeber im Rahmen des "Konzeptes 60 Plus" die Befristung des Arbeitsvertrages zum 60. Lebensjahr an. Diese Befristung war mit einer neuen betrieblichen Altersversorgung (Pension Capital) verbunden, die verschiedene finanzielle Anreize vorsah. Für die Annahme des Angebotes setzte der Arbeitgeber den Führungskräften eine großzügige Frist von rund 28 Monaten.
18.06.15 - E-Discovery bei deutschen Unternehmen und Anwaltskanzleien auf dem Vormarsch
Kroll Ontrack hat die Ergebnisse einer neuen Erhebung zur Nutzung von E-Discovery-Lösungen und -Dienstleistungen in Deutschland bekanntgegeben. Dafür wurden sowohl Vertreter von Unternehmen als auch Anwaltskanzleien in ausführlichen Interviews befragt. Die Befragung im Auftrag von Kroll Ontrack hat unter anderem aufgedeckt, dass ein großer Prozentsatz der befragten deutschen Unternehmen (fast 60 Prozent) bereits E-Discovery-Projekte durchgeführt hatte. Ein Drittel geht davon aus, dass ihre Abteilungen im Lauf der nächsten zwölf Monate eine E-Discovery durchführen müssen. Dabei gibt es nach Ansicht der Befragten eine Vielzahl unterschiedlicher juristischer Szenarien, die Unternehmen und Kanzleien zu einer E-Discovery zwingen. 86 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, dass Gerichts- und Schiedsverfahren, die ihren Ursprung außerhalb von Deutschland haben, immer noch die Hauptursache dafür sind, warum E-Discovery benötigt wird. Nichtsdestotrotz bestätigten zwei Drittel, dass E-Discovery bereits in innerstaatlichen Gerichtsverfahren zum Einsatz kommt.
18.06.15 - Umfrage: Verbraucher sorgen sich um Gesundheitsdaten
Digitale Armbänder, die den Blutdruck erfassen, Apps für Medikationspläne – die Internetwirtschaft erschließt den Gesundheitsbereich. Doch Verbraucher in Deutschland sind skeptisch: 82 Prozent haben etwas oder sogar große Bedenken, dass Gesundheitsdaten von Unberechtigten gelesen werden können. Das zeigt eine aktuelle Umfrage von forsa im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Der vzbv fordert zügig eine sichere, zentrale Infrastruktur, über die Verbraucher Gesundheitsdaten speichern und sich mit Ärzten austauschen können. Die Bundesregierung berät am Mittwoch, 27. Mai 2015, im Kabinett über das Thema. Klaus Müller, Vorstand des vzbv: "Die smarten Technologien können im Gesundheitswesen viel Nutzen bringen. Aber nur unter zwei Voraussetzungen. Der Datenschutz muss gerade bei diesem sensiblen Thema groß geschrieben werden. Und Patienten müssen Herr ihrer eigenen Daten sein und einen sicheren Zugang zu den Informationen erhalten."
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