07.05.15 - Compliance- & Governance-Newsletter
Verbraucher sollen wirksamer vor Verträgen im Internet geschützt werden
Rechtliche Rahmenbedingungen für Verwertungsgesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten optimieren
07.05.15 - Mögliche Verletzungen von Persönlichkeitsrechten der Verbraucher verhindern
Verbraucher sollen wirksamer geschützt werden vor Verträgen im Internet, die vordringlich darauf abzielen, personenbezogene Daten zu sammeln. Die Deutsche Bundesregierung plant dazu eine Ergänzung des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) und eine klarstellende Regelung für die vereinfachte Kündigung von Verträgen, die im Internet geschlossen worden sind. Mit dem Gesetzentwurf "zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts" (18/4631) will die Bundesregierung mögliche Verletzungen von Persönlichkeitsrechten der Verbraucher verhindern.
07.05.15 - Kleinanlegerschutzgesetz als wichtiges Projekt: Anleger sollen in Zukunft besser informiert werden, indem Anlageprospekte nicht mehr unbegrenzt gültig sein sollen, sondern aktualisiert werden müssen
Der Finanzausschuss hat den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes (18/3994) gebilligt. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD insgesamt 16 Änderungsanträge beschlossen. Während die Koalition zustimmte, lehnten die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf ab.
07.05.15 - Aus Sicht der Deutschen Bundesregierung lässt sich aus dem UrhWG keine wahrnehmungsrechtliche Verpflichtung der Verwertungsgesellschaft ableiten, den Beirat ausschließlich mit von den Berechtigten gewählten Mitgliedern zu besetzen
Der Petitionsausschuss unterstützt Bemühungen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verwertungsgesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten zu optimieren. In einer Sitzung beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.
07.05.15 - IT-Sicherheitsvorfälle: Was konkret zu den Kritischen Infrastrukturen gehört, soll laut Entwurf in einer folgenden Rechtsverordnung festgeschrieben werden
Experten sehen Änderungs- und Ergänzungsbedarf bei dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines IT-Sicherheitsgesetzes (18/4096). Während einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses begrüßte die überwiegende Mehrheit der geladenen Sachverständigen das Vorhaben der Regierung, gesetzliche Regelungen zur Verbesserung der IT-Sicherheit zu schaffen. Ziel der Regierungsinitiative ist es vor allem, "Kritische Infrastrukturen", also Einrichtungen, "die für das Funktionieren unseres Gemeinwesens zentral sind", wie die Regierung in dem Entwurf schreibt, besser vor Angriffen auf ihre informationstechnischen Systeme zu schützen. Dazu sollen deren Betreiber dem Entwurf zufolge künftig ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einhalten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) IT-Sicherheitsvorfälle melden.
07.05.15 - Bundesbeauftragte für den Datenschutz und der Informationsfreiheit zu den Leitlinien des BMJV zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
"Die Kernfrage, an der sich ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung messen lassen muss, wird sein, ob und wie die vom Europäischen Gerichtshof aufgeworfene Problematik der anlasslosen Speicherung gelöst werden soll. Aus den nun vorgelegten Leitlinien lässt sich jedenfalls nicht erkennen, dass die in diesem Punkt sehr engen Vorgaben des Gerichtes berücksichtigt wurden. Es bleibt daher fraglich, ob die geplanten Regelungen mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar sind. Eine valide Beurteilung dieser sowie aller weiteren datenschutzrechtlichen Fragen wird aber letztlich erst erfolgen können, wenn der konkrete Gesetzesentwurf vorliegt", sagte Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragten für den Datenschutz und der Informationsfreiheit (BfDI).
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