10.06.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Verhandlungen zum EU-USA-Freihandelsabkommen (TTIP) wurden fortgesetzt: Die Verbraucher haben eine klare Botschaft: Europäische Rechts- und Verbraucherschutzstandards sollen erhalten bleiben
Für die Einführung von Sammelklagen macht sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage stark



10.06.14 - Verbraucherumfrage zum Transatlantischen Freihandelsabkommen: Große Mehrheit für europäische Verbraucherschutzstandards bei TTIP
Die Verhandlungen zum EU-USA-Freihandelsabkommen (TTIP) wurden fortgesetzt. Die Verbraucher haben eine klare Botschaft: Europäische Rechts- und Verbraucherschutzstandards sollen erhalten bleiben. 92 Prozent der Verbraucher halten dies für sehr wichtig (59 Prozent) oder wichtig (33 Prozent). Das ergab eine aktuelle Umfrage von Infratest Dimap im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) anlässlich der Europawahl am 25. Mai 2014.
"Die Verbraucher sind bei TTIP wachsam. Sie haben wenig Vertrauen auch in die jüngsten Aussagen der EU-Kommission, diese werde kein Abkommen mittragen, durch das Verbraucherstandards abgesenkt werden", sagt Helga Springeneer, Leiterin des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik im vzbv. Die Skepsis ist nachvollziehbar, denn TTIP ist nicht als klassisches Freihandelsabkommen geplant, wo Zollregelungen im Mittelpunkt stehen. Der EU und den USA geht es nicht nur um die Senkung von Zöllen, sondern primär um die Beseitigung von nicht-tarifären Handelshemmnissen. Je nach Lesart könnten damit auch Verbraucherschutzstandards als Handelsbarriere gewertet werden.
Die Zweifel der Verbraucher liegen aus Sicht des vzbv auch darin begründet, dass anfänglich nur äußerst spärliche Informationen flossen, insbesondere seitens der Kommission. Nach derzeitigem Stand kann außerdem die Öffentlichkeit den Text des Abkommens erst einsehen, wenn die Verhandlungen beendet sind.
"Niemand erwartet eine vollständige Offenlegung der Verhandlungspapiere, aber Zwischenfassungen müssen für Konsultationen eröffnet werden", fordert Springeneer. Die jüngste Veröffentlichung von Eckpunkten der EU-Kommission zu fünf Sektoren – darunter beispielsweise Chemikalien und Kosmetik – sei ein Fortschritt, ersetze aber nicht den Austausch von Argumenten mit der Zivilgesellschaft.
Nach Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte auch Bundesverbraucherminister Heiko Maas bei der Verbraucherschutzministerkonferenz am 16. Mai 2014 mehr Transparenz bei den Verhandlungen angemahnt. Auch die Verbraucherschutzminister der Länder hatten sich klar positioniert: Das geplante Abkommen biete wirtschaftliche Chancen, dabei dürften aber Verbraucher- und Datenschutz keine Verhandlungsmasse sein und durch das Abkommen auch nicht ausgehebelt werden.

10.06.14 - Filtersystemen auf Dienstrechnern des Bundes dienen laut Bundesregierung insbesondere dem Schutz der Mitarbeiter, der IT-Infrastruktur sowie des Ansehens der Einrichtungen des Bundes
Die Erstellung und der Einsatz von Filterregeln oder Filtersystemen auf Dienstrechnern des Bundes dienen laut Bundesregierung insbesondere dem Schutz der Mitarbeiter, der IT-Infrastruktur sowie des Ansehens der Einrichtungen des Bundes.

10.06.14 - Wie will die Deutsche Bundesregierung kollektive Rechtsinstrumente wie etwa das Schaffen von Sammelklagen umzusetzen?
Für die Einführung von Sammelklagen macht sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage stark. Konkret will die Oppositionsfraktion von der Deutschen Bundesregierung wissen, wie sie die im Juni 2013 formulierte Aufforderung der Brüsseler Kommission an die EU-Länder, kollektive Rechtsinstrumente wie etwa Sammelklagen zu schaffen, umzusetzen gedenkt. Allerdings ist dieser Appell der Kommission für die einzelnen EU-Staaten nicht verbindlich.
Aus Sicht der Grünen geht es bei Sammelklagen darum, Verbraucherrechte zu stärken und Bürgern bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu helfen. Als Beispiele werden in der Anfrage Rückzahlungen bei überhöhten Strompreisen oder Kompensationen für Flugausfälle genannt. Solche Anliegen könnten Verbraucher mit Hilfe von Sammelklagen vor Gericht leichter und kostengünstiger durchsetzen. Im Fall von Einzelklagen existiere bislang ein "Ungleichgewicht" zwischen den "wirtschaftlich ohnmächtigen" Konsumenten und den mächtigen Unternehmen, schreibt die Fraktion. Dieses Missverhältnis müsse abgebaut werden.

10.06.14 - Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Nach einem Verkauf von Lebensversicherungen sollen die Auszahlungen bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht mehr steuerfrei sein. Diese und andere Änderungen des Einkommensteuerrechts sowie weiterer Steuergesetze sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vor.
Die Bundesregierung begründet die Rechtsänderung damit, dass Kapital- und Rentenversicherungen der Absicherung wirtschaftlicher Risiken dienen, die aus der Ungewissheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens erwachsen würden. Bisher sei die ausbezahlte Versicherungssumme bei Eintritt des versicherten Risikos (Todesfall) nicht steuerpflichtig. Steuerpflichtig sei die Versicherungsleistung im Erlebnisfall. Durch den Verkauf einer Lebensversicherung verliere die Versicherung jedoch den Zweck der Risikovorsorge bei Eintritt des Versicherungsfalls. "Denn für den Erwerber einer gebrauchten Lebensversicherung ist die Absicherung des versicherten Risikos nicht von Bedeutung", heißt es. Es gebe inzwischen regelrechte Anlagemodelle bei gekauften Lebensversicherungen. "Diese Anlagemodelle zeigen, dass beim entgeltlichen Erwerb gebrauchter Versicherungen die Grundlage für den steuerfreien Bezug der Versicherungssumme entfällt, da für den Erwerber ausschließlich die Renditeerwartungen aus der Kapitalanlage relevant sind."

10.06.14 - EFPIA Transparenz-Kodex – Unternehmen stehen vor der Herausforderung steigender Transparenzanforderungen
Die Themen Transparenz und freiwillige Selbstverpflichtung prägen die aktuellen Trends hinsichtlich regulatorischer Compliance-Anforderungen in verschiedenen Branchen – vom Dodd-Franc Act über verschärfte Anforderungen der Lebensmittelkennzeichnung bis hin zu Transparenzanforderungen in der Pharma- und Healthcare-Industrie. Es wird deutlich, dass sich Compliance-Anforderungen weiterentwickelt haben: die gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen beziehen sich nicht alleine auf organisatorische Maßnahmen oder z.B. Wertgrenzen, es wird zunehmend die umfassende Offenlegung von (möglicherweise kritischen) Sachverhalten gefordert.
Im Beitrag wird zunächst das aktuelle regulatorische Umfeld in der Pharmabranche, insbesondere der EFPIA Transparenz-Kodex, kurz dargestellt; aufbauend darauf die sich ergebenden Anforderungen für Unternehmen der Branche und deren zentralen Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung. Abschließende wird ein möglicher Ansatz zur Herangehensweise diskutiert und wesentliche Erfolgsfaktoren erläutert.


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