06.05.14 - Compliance- & Governance-Newsletter
Callcenter verstieß mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Zur Identifizierung einer abgerechneten Leistungkann in der Rechnung auf andere Geschäftsunterlagen verwiesen werden, ohne dass diese Unterlagen der Rechnung beigefügt sein müssen
06.05.14 - Compliance im Gesundheitswesen: Transparency begrüßt Entscheidung des Europaparlamentes zur Transparenz klinischer Studien
Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments am 03. April 2014 zur Annahme der neuen gesetzlichen Regelung zu klinischen Studien in der EU. Die "Clinical Trials Regulation” dient der Verbesserung der Transparenz der medizinischen Forschung und der Glaubwürdigkeit von Veröffentlichungen der Ergebnisse klinischer Studien.
"Gemeinsam mit vielen anderen haben wir uns für den Erfolg der neuen gesetzlichen Regelung für klinische Studien mit einer öffentlichen Kampagne eingesetzt", berichtet Angela Spelsberg, Ärztin und Mitglied der Arbeitsgruppe Gesundheitswesen von Transparency Deutschland. "Wir haben den Mitgliedern des zuständigen Ausschusses (ENVI Committee) fast 4.000 Unterschriften für die "Berliner Erklärung 2012 – Schluss mit Verheimlichung von Studiendaten" übersandt. Die EU-Parlamentarier haben auf die von Forschern, Ärzten und betroffenen Patienten aus vielen Ländern und Organisationen vorgetragene Kritik an der Geheimhaltung von Forschungsdaten reagiert. Unser Dank geht an alle Unterstützer und insbesondere an Glenis Willmott, der verantwortlichen Berichterstatterin für die Gesetzesvorlage. Nach der neuen Regelung sind alle in der EU künftig durchgeführten klinischen Studien in einer für die Öffentlichkeit zugänglichen Datenbank der Europäischen Medizinagentur (EMA) zu registrieren."
06.05.14 - Umsatzsteuer: Anforderungen an die Rechnungserstellung
Mit Urteil vom 16. Januar 2014 V R 28/13 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass zur Identifizierung einer abgerechneten Leistung in der Rechnung auf andere Geschäftsunterlagen verwiesen werden kann, ohne dass diese Unterlagen der Rechnung beigefügt sein müssen.
Zum Vorsteuerabzug berechtigt ist nur, wer eine Rechnung i.S. der §§ 14, 14a des Umsatzsteuergesetzes besitzt, in der u.a. der Umfang und die Art der sonstigen Leistung angegeben ist. Solche Leistungsbeschreibungen sind erforderlich, um die Erhebung der Umsatzsteuer und ihre Überprüfung durch die Finanzverwaltung zu sichern. Im Streitfall hatte der Kläger Rechnungen erhalten, die zur Beschreibung der ihm gegenüber erbrachten Dienstleistung ausdrücklich auf bestimmte Vertragungsunterlagen verwiesen. Diese Vertragsunterlagen waren den Rechnungen allerdings nicht beigefügt. Das Finanzamt (FA) versagte den Abzug der Vorsteuerbeträge. Das Finanzgericht (FG) bestätigte diese Entscheidung. Nach seiner Ansicht fehlte es in den Rechnungen an einer hinreichenden Leistungsbeschreibung für die erbrachten Dienstleistungen. Daran ändere auch die Bezugnahme auf bestimmte Vertragsunterlagen nichts, weil diese Unterlagen den Rechnungen nicht beigefügt worden seien.
06.05.14 - Umweltschutz: Europäisches Parlament will Zahl der Plastiktüten begrenzen
EU-Länder müssen den Verbrauch der am weitesten verbreiteten und umweltschädlichsten Plastiktüten bis 2019 um mindestens 80 Prozent verringern. So hat es das Europäische Parlament beschlossen, und dafür wirtschaftliche Instrumente wie Steuern und Abgaben sowie Marktbeschränkungen wie Verbote empfohlen. Das Wegwerfen von Kunststofftüten führt zu Umweltbelastungen verschärft das weitverbreitete Problem der Ansammlung von Abfällen in Gewässern, die weltweit die aquatischen Ökosysteme bedrohen.
"Das Parlament hat […] die neuen Vorschriften zur Verringerung der Zahl der Plastiktüten bedeutend verschärft, vor allem mit der Einführung von Zielvorgaben zur Verringerung sowie der Verpflichtung, dass Plastiktüten nicht mehr einfach umsonst zu haben sein können. Wie es einige Länder schon vorgemacht haben, ist es durchaus möglich, mit einer kohärenten Politik den Verbrauch dieser Tüten erheblich einzuschränken. Ein schrittweises Verbot von Plastiktüten ist eine leicht umsetzbare Lösung für das Problem der Umweltbelastung durch Kunststoffmüll", sagte die Berichterstatterin Margrete Auken (Grüne/EFA, DK).
Ihr Bericht wurde mit 539 Stimmen angenommen, bei 51 Gegenstimmen und 72 Enthaltungen.
06.05.14 - Bundesnetzagentur ordnet Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters wegen belästigender Anrufversuche an
Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die betroffenen Verbraucher berichteten, dass selbst sonntags und nachts das Telefon klingelte. Wenn sie das Gespräch annehmen wollten, war niemand in der Leitung. In einem Fall erhielt ein Betroffener von einer der nun abgeschalteten Rufnummern innerhalb von drei Tagen sogar 190 Anrufe, ein anderer innerhalb von fünf Tagen 210. Weitere Beschwerdeführer gaben an, fünf bis 20 Anrufversuche pro Tag erhalten zu haben. Bei Rückruf der angezeigten Rufnummern konnte teilweise ein Anrufbeantworter erreicht werden, der jedoch keinen Aufschluss über die Identität des Anrufers gab. Verbraucher, die darauf die Nachricht hinterließen, nicht mehr angerufen werden zu wollen, wurden trotzdem weiterhin kontaktiert. Bei den anderen Rufnummern erfolgte die Ansage: "Kein Anschluss unter dieser Nummer."
06.05.14 - Das Controlling als Qualitätssicherungsinstrument der Corporate Governance: Schlussfolgerungen aus experimentellen Untersuchungsergebnissen
Zwischen dem Controlling und der Corporate Governance bestehen zahlreiche Interdependenzen. Der vorliegende Beitrag richtet sich an die Corporate Governance-Unterstützung durch das Controlling, wobei im Speziellen auf die Hilfestellung bei der Implementierung und Fortentwicklung des Risikomanagements, von Internen Kontrollsystemen, anreizorientierten Vergütungssystemen sowie der Corporate-Governance-bezogenen Informationsversorgung von Vorstand und Aufsichtsrat abgestellt wird. Im Fokus stehen die Ergebnisse einer experimentellen Szenariountersuchung von deutschen Mitarbeitern im Controlling- und Accounting-Bereich.
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