17.06.13 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass die von zahlreichen Rechtsschutzversicherern in ihren Versicherungsbedingungen verwendete "Effektenklausel" und die "Prospekthaftungsklausel" unwirksam sind
Das Praxishandbuch "Datenschutz im Gesundheitswesen. Grundlagenwissen - Praxislösungen – Entscheidungshilfen" sorgt für Übersicht, der dazugehörige Kunden-Onlinebereich liefert höchst aktuell und mit sofort einsetzbaren Arbeitshilfen alles Nötige, um die eigenen Prozesse abzubilden und schnelle Lösungen zu finden
17.06.13 - Importkontrolle: Kewill aktiviert Import Control System (ICS) für Polen
Kewill, Anbieterin globaler Logistik- und Zollsoftwarelösungen, hat jetzt auch Polen an das "Import Control System" (ICS) für die internationale Importkontrolle angeschlossen. Damit können Transport- und Logistikunternehmen künftig auch mit den polnischen Zollbehörden über Kewills ICS-Plattform kommunizieren und die von der EU vorgegebene elektronische Zollanmeldung schnell und zuverlässig erfüllen.
17.06.13 - Fachtagung zur EU-DSGVO: Politiker und Experten drängen auf ein hohes Datenschutzniveau auf EU-Ebene
Wie geht es weiter mit der geplanten EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)? Welche Einwirkungen sind aus deutscher Sicht möglich? Wann kann sie verabschiedet werden? Drängende Fragen zur für den Datenschutz in der Zukunft so wichtigen geplanten EU-Verordnung diskutierten auf den Datenschutztagen des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. sachkundige Experten und hochrangige Politiker.
17.06.13 - Bundesgerichtshof erklärt zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung für unwirksam
Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass die von zahlreichen Rechtsschutzversicherern in ihren Versicherungsbedingungen verwendete "Effektenklausel" und die "Prospekthaftungsklausel" unwirksam sind. Nach diesen Klauseln gewähren Rechtsschutzversicherer ihren Versicherungsnehmern keinen Rechtsschutz "für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Anleihen, Aktien, Investmentanteilen) sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z.B. Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds)".
17.06.13 - Kartellrecht: Europäische Kommission übermittelt Motorola Mobility Mitteilung der Beschwerdepunkte wegen möglichen Missbrauchs standard-essentieller Mobiltelefonpatente
Die Europäische Kommission hat Motorola Mobility darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie zu der vorläufigen Auffassung gelangt ist, dass das Unternehmen, dadurch das es in Deutschland gegen Apple eine Unterlassungsverfügung auf der Grundlage seiner für die Einhaltung von Mobilfunkstandards unerlässlichen Patente (sogenannte "standard-essential patents" – SEPs) gegen Apple in Deutschland beantragt und vollstreckt hat, seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen hat.
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