Datenverarbeitung im Telekommunikationsbereich


ePrivacy-Verordnung: Bei Datenschutz und Verschlüsselungspflichten auf dem richtigen Weg
Rückschritte drohen jedoch bei Regeln zu Werbeanrufen



Der federführende Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments hat seinen Bericht zur ePrivacy-Verordnung beschlossen. Mit der Verordnung sollen Datenschutz und Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation verbessert werden. Die Verordnung enthält unter anderem Regelungen zu Tracking, Telefonwerbung und Internettelefonie. Das Europäische Parlament hat auf dieser Basis seine Position beschlossen, um in die Trilog-Verhandlungen mit dem EU-Rat eintreten zu können.

Hierzu sagte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv):

"Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt, dass der LIBE-Ausschuss den Ansatz der EU-Kommission fortführt. Eine Datenverarbeitung im sensiblen Telekommunikationsbereich ist demnach grundsätzlich nur mit Einwilligung der Nutzer zulässig. Außerdem hat der Ausschuss die Vorgaben zur Nachverfolgung von Interessen und Bewegungen der Verbraucher in der Online- und Offlinewelt (Tracking) weiter geschärft. Positiv für Verbraucher sind ebenfalls deutlichere Regelungen zu datenschutzfreundlichen Voreinstellungen sowie starke Verschlüsselungspflichten und ein Verbandsklagerecht bei Verstößen gegen diese Regeln.

Nicht akzeptabel ist hingegen, dass die bisherigen deutschen Verbraucherschutzregelungen zur telefonischen Direktwerbung deutlich geschwächt werden sollen. So sollen Werbeanrufe künftig ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher möglich sein. Außerdem können Werbeunternehmen statt ihrer Telefonnummer lediglich eine Vorwahl angeben, die kenntlich macht, dass es sich um einen Werbeanruf handelt. Anhand einer solchen Vorwahl wären sie aber nicht mehr rückverfolgbar und identifizierbar. Das bleibt deutlich hinter der bisherigen Rechtslage zurück, nach der Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung komplett verboten sind.

Die kommende Bundesregierung muss sich im EU-Rat vehement dafür einsetzen, dass die bewährten Regelungen erhalten bleiben.

Wir bedauern, dass Teile der christdemokratischen Fraktion EVP diesen guten Kompromiss nicht mitgetragen haben. Wir appellieren insbesondere an die deutschen CDU/CSU-Abgeordneten, ihr Votum zu überdenken."
(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

eingetragen: 24.10.17
Home & Newsletterlauf: 09.11.17

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 9. Januar 2025 die finalen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht. Sie sind ab 11. Januar 2026 anzuwenden. Kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, sogenannte SNCIs, haben eine ein Jahr längere Umsetzungszeit. Banken und Sparkassen arbeiten seit langem intensiv daran, steuerungsrelevante Methoden zum Management von ESG-Risiken zu entwickeln.

  • Wegfall der Rechtskreistrennung

    Parallel zu zahlreichen Neuerungen in der Wirtschaft hat der Gesetzgeber auch in der Lohnabrechnung wieder viele Änderungen vorgenommen. Die wichtigsten Neuerungen haben die Fachleute des eurodata Lohn-Produktmanagements zusammengefasst.

  • Ein "Degrowth-Ansatz" keine Lösung

    Die privaten Banken in Deutschland stellen in ihrem neuen Positionspapier "Nachhaltigkeit fördern, Wachstum sichern" ihre Leitplanken zu Klimaschutz, Wirtschaftswachstum und nachhaltiger Transformation vor. Sie plädieren darin für eine konsistente Politik, die Wachstum und Innovationen als Schlüssel begreift, um die Klimaziele zu erreichen.

  • Komplexere regulatorische Anforderungen

    Die EQS Group, Cloud-Software-Anbieterin in den Bereichen Compliance & Ethics, Data Privacy, Sustainability Management und Investor Relations, gibt die Übernahme des Compliance- und Ethics-Geschäfts von OneTrust, Anbieterin von Datenschutz- und Sicherheitssoftware, bekannt, einschließlich Convercent by OneTrust.

  • Position bei Compliance-Software gestärkt

    Aunetic, Spezialistin für Governance-Software, gibt die Übernahme von Qnister bekannt, einem führenden schwedischen Anbieter von Compliance-Softwarelösungen, der sich auf GDPR und Whistleblowing-Services spezialisiert hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen