Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen
Interner Datenschutzbeauftragter: TÜV Nord und Bitkom kooperieren bei Ausbildung
Im neuen Ausbildungslehrgang der Bitkom Servicegesellschaft wird das notwendige juristische, technische und organisatorische Grundwissen vermittelt
(19.07.12) - Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) erhält beim Thema Ausbildung Unterstützung von der TÜV Nord Akademie und TÜV Informationstechnik (TÜViT). Die beiden Tochterunternehmen von TÜV Nord haben mit der Bitkom Servicegesellschaft einen Kooperationsvertrag geschlossen, der die Kompetenzen für die Ausbildung zum internen Datenschutzbeauftragten bündelt.
Der Datenschutzbeauftragte erfüllt im Multimedia- Zeitalter eine wichtige Funktion. Jedes Unternehmen, gleich welcher Größe oder Branche, das personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz und hat die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Eine wesentliche Aufgabe des internen Datenschutzbeauftragten ist die Kontrolle und Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen.
Im neuen Ausbildungslehrgang der Bitkom Servicegesellschaft wird das notwendige juristische, technische und organisatorische Grundwissen vermittelt. In der anschließenden sechsmonatigen Coaching-Phase setzen die Teilnehmer erste Maßnahmen im Unternehmen um und können bei Bedarf auf einen praxiserfahrenen Coach zurückgreifen. Daran anknüpfend bietet die TÜV Nord Akademie – neben weiteren eigenen Ausbildungsgängen zum Thema Datenschutz – den Teilnehmern eine intensive Prüfungsvorbereitung sowie die Zertifizierung zum "Datenschutzbeauftragten (TÜV)" an.
Die TÜV Informationstechnik stellt die Referenten für die Intensivprüfungsvorbereitung sowie die Zertifizierungsprüfung. Die TÜViT-Experten sind selbst als Datenschutzbeauftragte tätig und verfügen über eine langjährige Praxiserfahrung. Die aufeinander abgestimmten Schulungsinhalte bieten den Teilnehmern eine umfassende Ausbildung und mit der Zertifizierung einen höheren Mehrwert für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten sowie für das Unternehmen, das dessen Fachkompetenz nachweisen kann. (TÜV Nord Gruppe: ra)
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