Kauf von gebrauchten Softwarelizenzen
Gebrauchte Softwarelizenzen sind völlig legal, wenn man sich beim Softwarehandel an die Microsoft-Spielregeln hält
Differenziert sollten Volumenverträge betrachtet werden: Situation bei "Select" oder "Enterprise" ist juristisch nicht endgültig geklärt
(06.03.07) - Die aktuelle Microsoft-Meldung zur Rechtssituation bei gebrauchten Softwarelizenzen bedarf einer etwas differenzierteren Darstellung. Der von Microsoft lizenzierte Softwarehändler U-S-C (Universal Software Center) aus München warnt vor einer pauschalen Kriminalisierung dieses Marktes.
Wenn ein Software-Händler sich strikt an die Vorgaben der Hersteller hält, was den Weiterverkauf der Lizenzen betrifft, erhält der Kunde auch das Nutzungsrecht. Unternehmen, die gebrauchte Software einsetzen möchten, sollten sich deshalb auf lizenzierte Händler wie beispielsweise U-S-C verlassen, betont das Unternehmen. Der Händler lässt Lizenzverträge grundsätzlich von Microsoft umschreiben, wodurch der Verkauf genehmigt wird.
Ebenso wie Microsoft warnt auch U-S-C vor Leichtsinnigkeit beim Kauf von gebrauchten Softwarelizenzen, sieht die Rechtssituation jedoch differenzierter als der Software-Hersteller. "Die Verwirrung hinsichtlich der rechtlichen Lage entsteht leider auch durch die überzogene Kommentierung zu juristischen Urteilen", erklärt Walter Lang, einer der Geschäftsführer von U-S-C. Er bedauert, dass dadurch versucht werde, den Markt und seine Kunden pauschal zu kriminalisieren. Wer sich als Händler strikt an die Vorgaben der Software-Hersteller hält, ist auf der sicheren Seite und kann auch seinen Kunden Rechtssicherheit garantieren. "80 Prozent der Fälle beim Gebrauchtsoftware-Handel sind juristisch einwandfrei, die anderen 20 Prozent machen wir nicht", sagt Lang.
Differenziert sollten auch die Volumenverträge betrachtet werden, denn die Situation bei "Select" oder "Enterprise" ist juristisch nicht endgültig geklärt. Deshalb vertreibt U-S-C diese Lizenzen nur mit Zustimmung von Microsoft. "Bei Volumenverträgen spielen für uns ohnehin die Open-Lizenzen, die als Ganzes übertragbar sind, eine wesentlich wichtigere Rolle", erklärt Peter Reiner, ebenfalls Geschäftsführer von U-S-C. "Wir lassen diese Verträge auch grundsätzlich von Microsoft umschreiben", smeint Reiner. Die Umschreibung der Open-Verträge wird in der Regel von Microsoft auch genehmigt. Damit erwirbt der Kunde mit der Software ganz legal das Nutzungsrecht. Außerdem verkauft U-S-C die Softwarelizenzen nicht aus Volumenverträgen heraus, sondern nur den ganzen Vertrag als solchen. Auch damit respektiert der Software-Händler die Spielregeln von Microsoft.
Dass große Vorsicht beim Kauf von gebrauchter Software geboten ist, sieht U-S-C ebenso wie Microsoft. Nicht umsonst hat U-S-C umfangreiche Schulungen und Prüfungen bei dem Software-Hersteller abgelegt. "Darum bieten wir als zertifizierter Microsoft Licensing Specialist auch unsere Beratung mit an, damit der Kunde eben keine Fehler macht und keine falschen Lizenzen kauft", sagt Reiner. Bei einem lizenzierten Händler wie U-S-C erhält der Kunde Rechtssicherheit sowie die Gewährleistung, dass es sich bei der erworbenen Ware um Originalsoftware handelt. Denn U-S-C prüft jede gebrauchte Software eingehend auf Originalität und Vollständigkeit. Der Kunde erhält somit eine vollständige Lizenz mit allen Nutzungsrechten. (U-S-C: ra)
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