Bündeltarif beeinträchtigt Wettbewerb
Dumping-Flatrate von T-Systems ist wettbewerbswidrig - Regionale TK-Anbieter atmen auf
Bundesnetzagentur untersagt den Kombitarif für die Öffentliche Hand und verhindert Flächenbrand
(04.02.08) - Der Bündeltarif, den T-Systems unter anderem rheinland-pfälzischen Kommunen gewährt "beeinträchtigt die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen in erheblicher Weise", stellt die Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrem Beschluss fest.
Nach Bewertung der öffentlichen Anhörung, an der u.a. die Breko-Firmen Arcor, Versatel, NetCologne, EWE TEL, M-net und VSE NET beteiligt waren, entschied die Behörde nun, dass die von T-Systems mit ihren Endkunden vereinbarten Entgelte unwirksam sind und untersagt weitere Vertragsabschlüsse auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages. Der "T-VPN Kommunen Rheinland Pfalz" genannte Vertrag ermöglicht die Nutzung von 30 Kanälen für 483 Euro monatlich, inklusive aller Verbindungsminuten für Orts-, Fern-, Auslands und Mobilfunkgespräche sowie DSL-Verbindungen. Rechnerisch kommt dies einer Super-Flatrate für 16,10 Euro pro Kanal gleich.
Breko-Geschäftsführer Rainer Lüddemann ist erleichtert: "Hier hätte ein Flächenbrand gedroht, wenn das Angebot nicht gestoppt worden wäre. Uns liegen Informationen vor, nach denen nicht nur die Öffentliche Hand, sondern auch weitere Verwaltungen diese Dumpingangebote erhalten haben." Breko hatte im Rahmen der Anhörung dargelegt, dass dieses T-VPN-Angebot nur durch massive Quersubventionierung innerhalb des Telekom-Konzerns möglich ist. Folgerichtig führt die Bundesnetzagentur im Beschluss zum Vorgehen von T-Systems aus, "dass die Betroffene ihre Marktmacht ausnutzt, indem sie versucht, durch gezielt kostenunterdeckende Angebote Wettbewerber vom Markt zu verdrängen und so den Wettbewerb zu behindern."
Für besonders bedenklich hält die Behörde das Vorgehen auch deshalb, weil T-Systems bewusst die Zwangslage der Öffentlichen Hand ausnutze, durch Ausschreibungen das günstigste Angebot ermitteln zu müssen. "Das Angebot entfaltet damit eine auf Verdrängung der Wettbewerber im öffentlichen Sektor gerichtete Sogwirkung", sagt die BNetzA weiter.
Der Tarif richte sich "gezielt an Branchen oder Berufsgruppen, die bislang typische Business-Kunden regionaler Wettbewerbsunternehmen sind." Bei der Behandlung der Missbrauchsanträge war Eile geboten, denn die "Endkundenverbindungsmärkte" fallen künftig aus der Regulierung heraus, und die BNetzA hat dann kaum noch Möglichkeiten, gegen Dumping und Quersubventionierungen vorzugehen. (Bundesnetzagentur, Breko: ra)
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