Bericht über Geldwäsche in Deutschland
Jahresbericht der "Zentralstelle für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen": Anstieg heuer um 22 Prozent gegenüber 2005 - Höchste Anzeigenaufkommen seit dem In-Kraft-Treten des GwG
Verdachtsanzeigen wichtige Grundlage zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung - FIU warnt erneut eindringlich davor, sich als "Finanzagenten" missbrauchen zu lassen
(22.08.07) - Das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht den Jahresbericht 2006 der FIU (Financial Intelligence Unit) Deutschland. Demnach wurden im vergangenen Jahr insgesamt 10.051 Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erstattet. Dies bedeutet einen Anstieg um 1.810 Verdachtsanzeigen (22 Prozent) gegenüber 2005 und damit das höchste Anzeigenaufkommen seit dem In-Kraft-Treten des GwG im Jahr 1993.
Wie im Jahr 2005 dominierte im Berichtszeitraum das Phänomen "Phishing und Finanzagenten" mit 1.913 Anzeigen - 1.567 Meldungen mehr als im Vorjahr. Bei "Finanzagenten" handelt es sich um Personen, die über das Internet dazu angeworben werden, ihr Privatkonto für Transaktionen (Annahme und Weiterleitung von Geldern auf Anweisung Dritter) zur Verfügung zu stellen. Hierfür wird ihnen in der Regel eine Provision von 5 bis 12 Prozent des transferierten Geldes versprochen.
Die FIU hat im Rahmen ihrer intensivierten Auswertung von Rückmeldungen der Staatsanwaltschaften zu Verdachtsanzeigen festgestellt, dass "Finanzagenten" von deutschen Strafverfolgungsbehörden zunehmend wegen Geldwäsche und zum Teil wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz (unerlaubtes Betreiben von Finanzdienstleistungen) belangt werden.
Dies erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Phänomen "Phishing" in Verbindung mit der Inanspruchnahme von "Finanzagenten" mittlerweile hinreichend aus der Presseberichterstattung (zum Beispiel durch Pressemitteilungen des BKA vom 17.08.2005, 03.04.2006, 18.05.2006, 09.06.2006 sowie vom 20.10.2006) bekannt ist. Deshalb warnt die FIU erneut eindringlich davor, sich als "Finanzagenten" missbrauchen zu lassen.
Im Jahr 2006 wurden 59 Anzeigen mit dem Verdachtsgrund Terrorismusfinanzierung erstattet. Auch wenn für das Berichtsjahr 2006 ein Rückgang zu verzeichnen ist, beinhalten die aus den Verdachtsanzeigen gewonnen Erkenntnisse wertvolle Ansatzpunkte bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Der Nachrichtenaustausch mit ausländischen FIU ist gemäß § 5 Abs. 2 GwG eine gesetzlich normierte Aufgabe der FIU Deutschland. Im Jahr 2006 wurde in insgesamt 718 Fällen Schriftverkehr mit dem Ausland geführt. Das entspricht einer Steigerung zum Vorjahr um 61 Fälle (rund 9 Prozent). In den Informationsaustausch waren 62 verschiedene Staaten involviert. Das spiegelt die uneingeschränkte Integration der FIU Deutschland in den weltweiten FIU - Informationsverbund wider. Der Schwerpunkt der Kontakte lag auch im Jahr 2006 in der Zusammenarbeit mit den FIU in den europäischen Finanzzentren und einzelnen osteuropäischen Staaten bzw. den FIU in den Nachbarstaaten Deutschlands.
Die erfolgreiche Arbeit der FIU Deutschland als nationale Zentralstelle hat sich auch im Jahr 2006 in einer beträchtlichen Anzahl von Fällen gezeigt, in denen bestehende Ermittlungsverfahren in den Bundesländern mit wertvollen Informationen angereichert bzw. neue Verfahren durch entsprechende Informationen von ausländischen FIU initiiert werden konnten.
Sowohl durch Anfragen an ausländische FIU als auch bei Auskunftsersuchen von diesen konnten sehr schnell z.B. Sicherungsmaßnahmen von Vermögenswerten eingeleitet oder Ermittlungskomplexe aus den Bereichen der Allgemeinen und der Organisierten (Wirtschafts-) Kriminalität zusammengeführt werden.
Bei den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes stößt die gesetzlich normierte Zusammenarbeit mit der FIU zunehmend auf Akzeptanz. Diese Bewertung ergibt sich unter anderem aus den im Jahr 2006 gestiegenen direkten Kontaktaufnahmen und den an die FIU herangetragenen Fragen und Wünsche.
Die Rückkopplung von Methoden und Typologien der Geldwäsche an die Verpflichteten des GwG erfolgte durch anlassbezogene Fachgespräche, durch Vorträge bei Seminaren und Tagungen der Verpflichteten, im jährlich durch die FIU durchgeführten Banken- und Kammernarbeitskreis sowie im Rahmen des FIU-"Newsletters".
Neben der Fortführung der laufenden Projekte, Initiativen, Auswertungen und Ermittlungsverfahren sind für die FIU im Jahr 2007 vor allem die fachliche Begleitung der anstehenden Gesetzesnovellierungen zur Umsetzung der 3. EU-Geldwäscherichtlinie sowie die Entwicklung einer elektronischen Verdachtsanzeige (eVA) weitere Tätigkeitsschwerpunkte. (Bundeskriminalamt: ra)
Hier komplett als pdf-Datei:
Jahresbericht der Zentralstelle für (Geldwäsche-)Verdachtsanzeigen (FIU Deutschland) 2006
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