Dispositionskredite: Zentraler Kreditausschuss nimmt Stellung zur veröffentlichten Umfrage von Finanztest Nach Angaben der Deutschen Bundesbank lagen Dispozinsen für Überziehungskredite an private Haushalte bei durchschnittlich 9,9 Prozent
(21.02.11) - Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft stellen anlässlich der vorgestellten Umfrage von Finanztest klar, dass Dispositionskredite ein besonders kurzfristig nutzbares Angebot für die Kunden sind, ihre finanzielle Flexibilität zu steigern. Finanztest weist selbst darauf hin, dass die Dispositionskreditzinsen je nach Anbieter und Kontoführungspaket variieren. Der Kunde hat also in der Regel die Möglichkeit, unter einer Vielzahl von Angeboten zu wählen.
Nach Angaben der Deutschen Bundesbank lagen Dispozinsen für Überziehungskredite an private Haushalte bei durchschnittlich 9,9 Prozent (Quelle: Dt. Bundesbank, per November 2010). Damit sind die Zinsen für Dispositionskredite seit ihrem Höchststand vor rund zwei Jahren (12,0 Prozent per Oktober 2008) im Durchschnitt um über zwei Prozentpunkte gefallen.
Überziehungskredite sind allerdings nur als Überbrückung für kurze Zeit gedacht. Wer eine längerfristige Finanzierung benötigt, sollte dafür andere Konsumentenkredite nutzen. Diese gibt es zu teilweise deutlich günstigeren Konditionen.
Die hohe Flexibilität von Dispositionskrediten spiegelt sich auch in den Zinsen wider. So ist der laufende Aufwand für Vorhaltung und Überwachung höher als bei anderen Privatkrediten. Außerdem schlägt das erhöhte Ausfallrisiko im Vergleich zu besicherten Krediten zu Buche. (Zentraler Kreditausschuss: ra)
Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.
Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.
Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."
Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.
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