Vergütungsmodelle bleiben undurchsichtig


Gesetz zum Versicherungsvertrieb greift zu kurz
vzbv kritisiert schwache Regelung zu Restschuldversicherungen - Umsetzung der EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (Insurance Distribution Directive, IDD) in nationales Recht



Der Deutsche Bundestag hat am 30. Juni 2017 die nationale Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) beschlossen. Der vzbv begrüßt bessere Transparenz bei Standmitteilungen. Regelungen zu Restschuldversicherungen und der Vergütung von Vermittlern greifen zu kurz. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die größere Transparenz bei Standmitteilungen. Der Marktwächter Finanzen hatte in einer Untersuchung auf große Defizite hingewiesen, die die Unterrichtungspflicht von Versicherungsunternehmen betreffen. Beim Vertrieb von Restschuldversicherungen habe die Politik laut vzbv jedoch die Chance verpasst, eine fragwürdige Praxis zu stoppen.

"Verbraucher, die ihr Geld in kapitalbildenden Versicherungen anlegen, haben künftig endlich mehr Klarheit über ihre Ansprüche", so Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt. In anderen Bereichen bliebe das Gesetz jedoch weit hinter verbraucherpolitischen Erwartungen zurück.

Regelung zur Restschuldversicherung nicht Verbraucherfreundlich
"Die Restschuldversicherung ist ein überteuertes Produkt mit lückenhaftem Versicherungsschutz, das oft unter zweifelhaften Umständen verkauft wird", so Mohn. Zwar sei in dem neuen Gesetz geregelt, dass Verbraucher umfassend beraten und informiert werden müssen. Das eigentliche Problem bleibe jedoch bestehen. "Die Politik hat eine Chance verpasst, die oftmals fragwürdige Praxis des Vertriebs von Restschuldversicherungen zu stoppen", so Mohn.

Der vzbv hatte gefordert, dass Kreditinstitute und Kreditvermittler gesetzlich dazu verpflichtet werden, Restschuldversicherungen nur separat und nicht gekoppelt an einen Kreditvertrag anzubieten. Stattdessen können Restschuldversicherungen weiterhin zusammen mit einem Kredit verkauft werden. Banken müssen ihre Kunden lediglich nach einer Woche noch einmal über das schon bestehende Widerrufsrecht belehren. Eine mögliche, daraufhin erfolgende Vertragsauflösung ist dann aber mit finanziellen Verlusten verbunden.

"Auch bei der Regelung der Vergütungsmodelle von Versicherungsvermittlern enttäuscht das Gesetz", so Mohn. Mit einem Honorarannahmeverbot für Vermittler hätte das Gesetz eine klare Grenze zwischen Provisionsvertrieb und Honorarberatung ziehen können. In den abschließenden Beratungen hatte der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages das Honorarannahmeverbot jedoch gestrichen. "Damit sind Mischformen der Vergütung von Vermittlern immer noch möglich. Vermittler können also weiterhin Rosinenpickerei betreiben", so Mohn.

Im Versicherungsdschungel ist eine umfassende Beratung für Verbraucher unerlässlich. Der vzbv fordert, die Honorarberatung zu stärken. Denn sie gewährleistet, dass Interessen von Verbrauchern in den Mittelpunkt des Beratungsprozesses gestellt werden. "Hier hat die Politik versäumt, unseriösen Geschäftsmodellen einen Riegel vorzuschieben", so Mohn. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

eingetragen: 18.07.17
Home & Newsletterlauf: 11.08.17

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Politik auf EU-Ebene gefordert

    Der Digitalverband Bitkom plädiert vor der Konstituierung der neuen EU-Kommission für ein Umdenken in der europäischen Verbraucherpolitik. In den letzten Jahren wurde eine kaum überschaubare Vielzahl neuer Regeln wie Datenschutz-Grundverordnung, Digital Markets Act, Data Act, AI Act oder dem Digital Services Act und diverse Verbraucherrechtsrichtlinien erlassen.

  • Quantum-Sicherheit beginnt jetzt

    Die Veröffentlichung der Post-Quantum-Standards durch das NIST markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Absicherung der digitalen Zukunft. Bislang befanden sich Entwickler und Sicherheitsteams in einer abwartenden Position, doch mit der Finalisierung dieser Standards beginnt nun der Weg zur Quantum-Sicherheit.

  • NIS2-Umsetzung & Null-Toleranz-Strategie

    148 Milliarden Schaden im vergangenen Jahr - und längst noch kein Ende in Sicht: Die Bedrohungslage ist und bleibt prekär. Zudem sorgen Digitalisierung, Cloud und KI für neue Angriffsflächen und eröffnen den Hackern eine Vielzahl an Möglichkeiten. Dies zeigt auch die jüngste Lünendonk-Studie. Der zu Folge hakt es insbesondere bei der E-Mail-Sicherheit und dem Schwachstellenmanagement. Trotz einer anhaltend massiven Bedrohungslage hat rund ein Drittel der Unternehmen keinen Überblick über den tatsächlichen Cybersecurity-Status.

  • Herausforderungen und Chancen der NIS-2-Direktive

    Mit der bevorstehenden Frist zur Umsetzung der NIS-2-Direktive stehen viele Unternehmen vor einer bedeutenden Herausforderung. Unsere Beobachtungen zeigen, dass viele Unternehmen Schwierigkeiten haben werden, die Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Dies liegt vor allem daran, dass das Thema zu lange vernachlässigt wurde.

  • NIS-2-Richtlinien treten bald in Kraft

    Die NIS-2-Richtlinien treten in wenigen Monaten in Kraft und sind derzeit in aller Munde. Die zahlreichen Vorträge und Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen nicht nur dessen Bedeutung, sondern zeigen auf, dass es noch viel Informationsbedarf bei Verantwortlichen und Entscheidern gibt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen