Telekommunikationsleitungen abgezapft


Piratenpartei warnt vor "5-Eyes-Vorratsdatenspeicherung"
"Five Eyes" bezeichnet eine Kooperation von Geheimdiensten

(30.09.15) - Nachdem die EU-Kommission die von der Bundesregierung geplante verpflichtende Vorratsdatenspeicherung im Inland als unzulässig ansieht, fordert der Datenschutzexperte der Piratenpartei Patrick Breyer, das Vorhaben insgesamt aufzugeben:

"Wenn alle unsere Telefon- und Internetverbindungen samt unserer Bewegungsdaten im Ausland wie z. B. in Großbritannien gespeichert werden können sollen, wie es die EU-Kommission nun fordert, wird unser Privat- und Intimleben ausländischen Spionagediensten auf dem Silbertablett präsentiert. Bekanntlich werden internationale Telekommunikationsleitungen abgezapft. Jegliche Zugriffsgrenzen im deutschen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sind von vornherein obsolet, wenn die hochsensiblen Daten den Geltungsbereich des Grundgesetzes verlassen.

Selbst die ideologischsten Verfechter der freiheitszerstörenden Vorratsdatenspeicherung müssen jetzt einsehen: Wenn eine Totalprotokollierung unserer Telekommunikation nur um den Preis ihrer Auslieferung an ausländische Geheimdienste zu haben ist, darf sie niemals Wirklichkeit werden."

Da der Bundestag nach der Intervention der EU-Kommission frühestens am 12. Oktober über den Gesetzentwurf abstimmen kann, ruft die Piratenpartei zur Teilnahme an der Demonstration "Freiheit statt Angst!" gegen das Vorhaben in München am 10. Oktober auf.

"Five Eyes" bezeichnet eine Kooperation der folgenden Geheimdienste: der National Security Agency (NSA) aus den USA und des britischen GCHQ als Kern. Darum gruppierten sich später Australien (DSD), Kanada (Communications Security Establishment Canada) und Neuseeland (GCSB). Diese Gruppe hat einen intensiven Austausch der Ergebnisse ihrer nachrichtendienstlichen Tätigkeiten untereinander vereinbart.
(Piratenpartei: ra)




Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen