Änderungen der Berechnungsgrundlage
Piratenpartei kritisiert: Dramatische Kürzungen für Kleinparteien in Gesetzentwurf zur Diätenerhöhung versteckt
"Erschreckendes Musterbeispiel an Intransparenz und bezeichnend für den Politikstil der angeblichen Volksparteien"
(14.07.11) - Klammheimlich wollen die großen Parteien das Parteiengesetz ändern und dabei kleine Parteien finanziell deutlich schlechter stellen, das vermutet die Piratenpartei. In dem Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Erhöhung des Gesamtvolumens der Parteienfinanzierung sei ein Passus enthalten, der die Rechenmethodik zugunsten der etablierten Parteien ändere.
Die Änderungen der Berechnungsgrundlage seien dabei bestmöglich im Entwurf versteckt. Das Gesetz werde mit der Erhöhung der Diäten für die Abgeordneten um fast vier Prozent verknüpft, sodass die Diätendiskussion die anderen Inhalte überlagere. Die Kurzfassung erwähne diesen Gesetzesinhalt überhaupt nicht. "Das ist ein erschreckendes Musterbeispiel an Intransparenz und bezeichnend für den Politikstil der angeblichen Volksparteien", kritisiert Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piratenpartei. "Kleinen Parteien wie den Piraten wird etwa ein Sechstel ihrer Gelder aus der Parteienfinanzierung gekürzt. Auch die Freien Wähler werden darunter leiden. Das Geld landet in den Kassen der großen Parteien."
"Wer mit wenig Einnahmen und dem großen Engagement der Mitglieder und Unterstützer gute Ergebnisse einfährt und unter die Parteienfinanzierung fällt, wird mit einer Kürzung bestraft. Die Parteien wollen ganz klar neue Mitbewerber ausschließen", fasst Rene Brosig, Schatzmeister der Piratenpartei, zusammen.
Der Entwurf sehe vor, dass die Obergrenze der Parteienfinanzierung in den Jahren 2011 und 2012 um jeweils 9 Mio. Euro erhöht wird. Danach solle sie jährlich gebunden an den allgemeinen Verbraucherpreisindex und einen Index der tariflichen Gehälter bei Gebietskörperschaften erhöht werden. Allerdings werde bei dieser Berechnung die Reihenfolge getauscht. In Zukunft soll nicht mehr der nach der Anzahl der Stimmen erzielte Finanzierungsanspruch zur Ermittlung des Anteils an der gesamten Parteienfinanzierung ausschlaggebend sein, sondern zunächst die tatsächlich erzielten Einnahmen aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Bei jungen Parteien seien diese in der Regel deutlich niedriger, sodass deren Anteil an der Gesamtfinanzierung stark reduziert werde. Über die Deckelung auf die Eigenmittel hinaus werde ihre Finanzierung sogar noch zusätzlich prozentual gekürzt.
Zudem verblieben die Beträge, auf die die Kleinparteien mangels ausreichend nachgewiesener Einnahmen keinen Anspruch erheben könnten, nun nicht mehr im Staatshaushalt, sondern würden an die anderen Parteien ausgeschüttet. Auch diese zusätzliche Belastung um ca. 1,3 Mio. EUR werde in der Begründung des Gesetzentwurfes verschwiegen. (Piratenpartei: ra)
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