Stellt EU eigene Datenschutzprinzipien in Frage?


Ixquick kritisiert: "EU-Parlament beschließt Direktive zur Staatsspionage in Suchmaschinen"
EU-"Direktive 29" zielt darauf ab, dass das Surfverhaltern aufgezeichnet wird und EU-Bürger ihre Privatsphäre im Internet verlieren


(06.07.10) - Eine neue EU-Direktive, bekannt als "Direktive 29" wurde im europäischen Parlament verabschiedet. Ziel ist es, den einzelnen EU-Staaten die Suchmaschinenbetreiber gesetzlich dazu verpflichten, künftig das Suchverhalten und die Suchergebnisse ihrer Benutzer aufzuzeichnen. Diverse staatliche Organisationen hätten somit Zugriff auf Suchergebnisse unbescholtener Bürger.

Die Suchmaschinenbetreiberin Ixquick, sagt, dass das "an die Situation in der ehemaligen DDR" erinnere. "Dort konnte sich niemand bewegen, ohne dass der Staatsapparat durch die Stasi davon wusste. Wir glauben an Datenschutz als ein fundamentales Menschenrecht und fordern eine Umkehr dieser Direktive."

In einer Pressemitteilung stellt Ixquick fest:
"Ein ernsthafter Angriff auf unsere Privatsphäre durch die strikte Überwachung unseres Suchverhaltens in Suchmaschinen wurde letzte Woche im EU-Parlament als Direktive 29 abgesegnet. Getarnt als Vorsichtsmaßnahme gegen Pädophilie wurde die kontroverse Richtlinie von den Parlamentariern durchgewunken. Damit hätten Staaten der Europäischen Union künftig Zugriff auf Daten der vorangegangenen zwei Jahre.

Die Suchmaschine Ixquick, weithin bekannt als die privateste Suchmaschine hat sich in den letzten Jahren die Reputation aufgebaut, ihre User vor unerlaubtem Zugriff zu schützen und keinerlei Daten abzuspeichern. Mit der neuen Direktive werden diese Bemühungen mit Füßen getreten, da sich diese Maßnahmen eindeutig gegen Ixquick richten. Die Betreiber von Ixquick werden sich jedoch nicht beugen und gegen diese Vorgehensweise ankämpfen."

"Seit bekannt ist, wie Google, Yahoo und Bing mit den Daten von Nutzerinnen umgehen und diese auch langfristig sichern, wurde dieser Schritt der EU gegen Ixquick und den US-Ableger Startpage vorbereitet", zeigt sich Robert Beens, CEO von Ixquick überzeugt. "Wir haben hart daran gearbeitet, eine "Datenschutzsuchmaschine" wie Ixquick, die den eigentlichen Vorgaben der EU zum Thema Datenschutz entspricht, umzusetzen. Dies geschah in Übereinkunft mit Artikel 29 der Arbeitsgruppe 'Datenschutz'."

Beens befürchtet nun, dass wenn die Direktive in nationales Recht umgewandelt wird, das Recht von 500 Millionen EU-Bürgern auf Privatsphäre verloren geht. Dieser restriktive Schritt ermöglicht den Staaten Zugriff auf politische, medizinische und persönliche Daten aller Einwohnerinnen der EU.

"Illegale Sexangebote und Untergrundnetzwerke werden nicht in regulären Suchmaschinen angezeigt", sagte Alex Hanff, Sprecher einer Gruppe von internationalen Datenschützern und Rechtsanwälten (Privacy International), welche bereits eine Kampagne gegen die Direktive eingeleitet hat. "Ich habe acht Jahre damit verbracht, dem Gesetzgeber beim Aufspüren von illegalen Sexangeboten zu helfen. Kein einziges Mal konnte dabei erfolgreich auf reguläre Suchmaschinen zurückgegriffen werden."

Ixquick wird dieser Kampagne, die sich gegen die Direktive ausspricht, beitreten und gegen die Rechtswerdung dieser "unsinnigen Vorgabe" ankämpfen.

"Privatsphäre ist ein fundamentales Menschenrecht und die Basis einer freien Gesellschaft. Ixquick hat ihren enormen Erfolg vor Allem der Tatsache zu verdanken, dass Menschen absolute keine Lust darauf haben, von der eigenen Regierung oder anderen im Internet ausspioniert zu werden. Das Aushorchen unbescholtener Bürger ist sicher nicht der richtige Weg in die Zukunft und wir werden zu unseren Prinzipien stehen und auch weiterhin für Privatsphäre im Internet sorgen", stellte Beens abschließend. (Ixquick: ra)

Ixquick: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen