Aktivitäten zum Arbeitnehmerdatenschutz


BvD kritisierte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes vom 28.05.2010
BvD hätte eine Regelung begrüßt, die die besonderen Fragen der Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Konzern im Einzelnen regelt


(05.07.10) - Der BvD begrüßt die gesetzgeberischen Aktivitäten zum Arbeitnehmerdatenschutz. Eine Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Arbeitsnehmerverhältnis sei dringend geboten und ein jahrelang vernachlässigtes Problem.

Die vorgesehenen Vorschriften seien grundsätzlich von hoher praktischer Bedeutung für die Arbeit des Datenschutzbeauftragten. Für die behördlichen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten sei eine Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben unerlässlich.

Der Datenschutzbeauftragte könne lediglich auf die Einhaltung des Datenschutzes hin wirken und habe mithin keine Entscheidungskompetenz. Seine einzige Möglichkeit den Datenschutz zu fördern sei, die Leitung der verantwortlichen Stelle zu überzeugen. Dieses könne er nur mit Kompetenz und klaren Stellungnahmen. So sei für die Praktiker vor Ort die wichtigste Anforderung an ein Gesetz, dass es eine klare und praxisgerechte Regelung treffe.

Die Regelung, die im jetzt gültigen § 32 Abs. 1 für Unklarheit und Diskussion sorge und somit nicht praktikabel erscheine, werde jetzt auf die Einzelfälle heruntergebrochen. Leider werde sie dadurch aber nicht leichter anwendbar. Die Vorgaben seien für die praktische Arbeit nicht konkret genug. Für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten ergebe sich so die Situation, dass im Bezug auf das Beschäftigungsverhältnis nirgendwo eine klare und feste Größe zu erkennen und vertreten sei. Mit dieser Regelung werde der Beschäftigtendatenschutz in der Praxis nur bedingt durchsetzbar.

Eine Lösungsmöglichkeit, die mehr Rechtsicherheit schaffen könnte, sieht der BvD darin, Einzelfalllösungen für "Standardfragen" zu treffen und für die offenen Fragen eine Abwägungslösung als Auffangnorm zu schaffen.

Im Gesetzentwurf gänzlich vermisst würden Regelungen zu der häufig vorkommenden Datenverarbeitung im Konzern. Die besondere Verbindung konzernangehöriger Gesellschaften führe zu teilweise weit gefächerten Datenverarbeitungen innerhalb einer Konzerngruppe. Die bisher anzuwendenden Regelungen seien dafür weder ausreichend noch passend. Deshalb hätte der BvD eine Regelung begrüßt, die die besonderen Fragen der Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Konzern im Einzelnen regelt.

Die Stellungnahme des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes vom 28.05.2010 finden Sie auf der Website des BvD. (BvD: ra)

BvD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen