Dem Compliance-Gedanken Rechnung tragen


IDW und IFSt fordern angepasste Rahmenbedingungen für die zeitnahe Betriebsprüfung
Klärungsbedarf, ob Unternehmen ein Rechtsanspruch auf eine zeitnahe Betriebsprüfung gewährt werden sollte bzw. ob eine zeitnahe Betriebsprüfung gegen ihren Willen durchgeführt werden kann


(10.12.10) - Die Betriebsprüfung muss beschleunigt werden. Darin waren sich die Akteure beim gemeinsamen Kolloquium des Instituts Finanzen und Steuern (IFSt) und des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) einig. Das bedeutet, dass die Betriebsprüfung näher am Veranlagungszeitraum stattfindet und die Prüfung auch schneller durchgeführt wird.

"Die Vorteile einer deutlichen Beschleunigung der Betriebsprüfung für die Unternehmen und die Finanzverwaltung liegen auf der Hand", bemerkt Manfred Hamannt, geschäftsführender Vorstand des IDW. "Die frühzeitige Klärung der steuerlichen Verhältnisse bringt Rechts- und Planungssicherheit. Der Staat erhält zeitnah verlässliche Daten für die Haushalte und die Unternehmen können teure Nachzahlungszinsen mindern oder sogar vermeiden."

Wie sich in der Diskussion beim Kolloquium zeigte, sind zahlreiche Einzelfragen noch ungelöst. So ist zu klären, ob Unternehmen ein Rechtsanspruch auf eine zeitnahe Betriebsprüfung gewährt werden sollte bzw. ob eine zeitnahe Betriebsprüfung gegen ihren Willen durchgeführt werden kann. Ferner ist unklar, ob der Entwurf einer Steuerbilanz und einer Steuererklärung als Grundlage der Betriebsprüfung ausreicht.

"Wir halten die Vorlage einer verbindlichen Steuerbilanz und Steuererklärung nicht für erforderlich", erklärt Cora-Jeanette Hermenau, Staatssekretärin in der niedersächsischen Finanzverwaltung. "Unsere Prüfungsfeststellungen können daher bereits in der endgültigen Steuererklärung berücksichtigt werden, die nachher Grundlage für die Veranlagung bildet. So tragen wir auch dem Compliance-Gedanken Rechnung."

Einigkeit bestand bei den Teilnehmern des Kolloquiums, dass eine zeitnahe Betriebsprüfung der engen Kooperation zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen bedarf.

Derzeit wird die Betriebsprüfung allerdings in den verschiedenen Landesfinanzverwaltungen unterschiedlich praktiziert. Zwar wird eine Zeitnähe der Betriebsprüfung angestrebt, Art und Weise der Vorgehensweise differieren. Dies ist insbesondere für Unternehmen nachteilig, die über die Grenzen der Bundesländer hinweg tätig sind. "Da eine einheitliche Vorgehensweise bisher nicht gewährleistet ist, besteht Regelungsbedarf, um die Eckpunkte für eine zeitnahe Betriebsprüfung in Deutschland festzulegen" unterstrich Prof. Dr. Johanna Hey, wissenschaftliche Direktorin des Instituts Finanzen und Steuern und des Instituts für Steuerrecht der Universität zu Köln. Die Fachdiskussion und ergänzende Materialien können im gemeinsam von IFSt und IDW herausgegebenen Tagungsbericht zum Kolloquium nachgelesen werden. (IDW: ra)

IDW: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen