Teilentscheidung im Schaltverteilerverfahren


Wettbewerber erhalten Zugang zu den Schaltverteilern der Deutschen Telekom
Breko begrüßt Entscheidung der Bundesnetzagentur: Sie unterstütze faire Wettbewerbsbedingungen im Telekommunikationsmarkt


(09.12.10) - Mit der ergangenen ersten Teilentscheidung zur Änderung des Standardangebots hat die Bundesnetzagentur im Hinblick auf den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung an einem neu auf dem Hauptkabel zu errichtenden Schaltverteiler den bisher eingeschlagenen Weg bestätigt. Der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (Breko) begrüßt diese Entscheidung ganz ausdrücklich.

Nach umfassender Prüfung durch die Bundesnetzagentur sei die Telekom Deutschland nun aufgefordert, klare und nachprüfbare Voraussetzungen für einen Zugangsanspruch festzulegen, mögliche technische oder sonstige Ablehnungsgründe für die Errichtung von Schaltverteilern genauer zu definieren, die Informations- und Bereitstellungsfristen zu straffen sowie Vertragsstrafen einzuführen.

Damit verleihe die Bundesnetzagentur der im März 2009 geschaffenen Verpflichtung für die Telekom Deutschland, Wettbewerbern den Zugang zu den Schaltverteilern zu gewähren, Nachdruck und unterstütze faire Wettbewerbsbedingungen im Telekommunikationsmarkt.

Der Zugang zum Schaltverteiler ist für alternative Telekommunikationsnetzbetreiber essentiell, um ländliche Gebiete wirtschaftlich mit hochbitratigen Breitbandnetzen erschließen zu können. Die Entscheidung, einen Zugangsanspruch unter klaren und nachprüfbaren Voraussetzungen zur Teilnehmeranschlussleitung am Schaltverteiler zu ermöglichen, ist damit ein wesentlicher Baustein für die Umsetzung der Breitbandinitiative der Bundesregierung. "Der Schaltverteiler, hat eine entscheidende Funktion für den schnellen und effektiven Breitbandausbau in Deutschland auch und gerade in ländlichen Regionen", sagt Breko Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.

Einziger Wermutstropfen sei der Umstand, dass die Grenze für unterversorgte Gebiete nicht von 1 MBit/s auf 2 MBit/s angehoben worden sei. Hier habe sich die Bundesnetzagentur an der Breitbandstrategie der Bundesregierung orientiert, die anders als die Empfehlungen der EU-Kommission (2 Mbit/s), von einer ausreichenden Breitbandversorgung ab 1 MBit/s ausgehe.

Diese Grenze sei vor dem Hintergrund der Vielzahl bandbreitenintensiver Internetanwendungen nicht mehr zeitgemäß und im Hinblick auf die ambitionierten Ziele der Breitbandinitiative der Bundesregierung (Versorgung von 75 Prozent der Haushalte mit 50 MBits/s im Jahr 2014) unterdimensioniert. "Hier sehen die im Breko organisierten Mitgliedsunternehmen Nachbesserungsbedarf", ergänzt Albers. (Breko: ra)

Breko: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen