Kartellrecht für die Digitalwirtschaft


eco-Verband warnt: Neues Kartellrecht darf Internetunternehmen nicht ausbremsen
Eine Ausbremsung von Internetunternehmen verkennt die ökonomische Bedeutung der Digitalisierung



Zu den angekündigten Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums das Kartellrecht für die Digitalwirtschaft zu verschärfen sagt eco Vorstandsvorsitzender Oliver Süme: "Die Novellierung des Kartellrechts ist angesichts der Digitalisierung und Plattformökonomie grundsätzlich nachvollziehbar. Allerdings muss die Bundesregierung hier darauf achten, dass sich keine Verschiebung zu Ungunsten der gesamten Internetwirtschaft ergibt."

Dies sei bereits im Rahmen der 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen passiert. Auch die europäischen Pläne für eine P2B-Verordnung und die Einführung einer Digitalsteuer gingen in eine Richtung, die Internetkonzerne gegenüber der Offline-Wirtschaft grundsätzlich schlechter stelle.

"Eine solche Ausbremsung von Internetunternehmen verkennt die ökonomische Bedeutung der Digitalisierung und ist ein falsches Signal für den deutschen und europäischen Digitalstandort", so Süme weiter.

Gerade in der digitalen Welt kommt es durch schnelle Neudefinition von Märkten häufig zu marktbeherrschenden Stellungen auch kleinerer Unternehmen, die First-Mover-Vorteile ausnutzten. Ein Problem für den Wettbewerb allein kann daraus nicht zwangsläufig abgeleitet werden. eco hat sich im Rahmen der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz dafür ausgesprochen, ein beschwerdegetriebenes Kartellrecht zu fördern, bei dem der Missbrauch der Marktmacht stärker im Fokus steht und bei dem das Bundeskartellamt auf entsprechende Beschwerden oder bei der Feststellung von Marktmachtmissbrauch hin tätig werden kann. (eco: ra)

eingetragen: 22.09.18
Newsletterlauf: 30.10.18

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