NetzDG-Regelung ist grundsätzlich falsch


eco zu GroKo-Plänen beim NetzDG: "Nachbessern allein reicht nicht!"
Das NetzDG habe bereits nach kürzester Zeit nachweisbar zum Overblocking geführt und stellt einen schweren Eingriff in die Meinungsfreiheit dar



Mit dem Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) Anfang des Jahres wurde auch die Kritik an dem Gesetz immer lauter: CSU, FDP, Linke und Grüne fordern eine Abschaffung der neuen Regelung. Auch EU-Justizkommissarin Vera Jourova hat das Gesetz kritisiert. Union und SPD bekennen sich indes weiterhin zum NetzDG: Wenn die GroKo kommt, soll das Gesetz bleiben und maximal nachgebessert werden.

Dazu sagt der eco-Vorstandsvorsitzende Oliver Süme: "Nachbessern allein reicht bei diesem Gesetz nicht aus. Die Regelung ist grundsätzlich falsch und daher konsequent abzulehnen. Das NetzDG hat bereits nach kürzester Zeit nachweisbar zum Overblocking geführt und stellt einen schweren Eingriff in die Meinungsfreiheit dar. Das Gesetz schädigt den gesellschaftlichen Meinungs- und Willensbildungsprozess, der ein Grundpfeiler unserer Demokratie ist. Deutschland schafft damit eine nationale Insellösung, die das Potential hat, die Kommunikation im Internet grundlegend zu verändern!"

Laut dem dritten Beobachtungsbericht zur Löschung von Hatespeech der EU-Kommission, der letzte Woche in Brüssel vorgestellt wurde, habe sich die Löschquote der Unternehmen zudem bereits signifikant verbessert – auch ohne Gesetz.

"Die Unternehmen sind sich ihrer Verantwortung durchaus bewusst. Sie müssen darum jetzt die Chance bekommen, zu beweisen, dass sie auch ohne Löschfristen und Androhung von Bußgeldern ihren Verpflichtungen gewissenhaft nachkommen. Ein Moratorium für ein Jahr, mit anschließender Evaluierung, wäre ein Kompromiss: Bis dahin könnten die Unternehmen ihre Fortschritte nachweisen, ohne dass ein irreparabler Schaden für die Meinungsfreiheit im Netz entsteht", so Süme. (eco: ra)

eingetragen: 25.02.18
Newsletterlauf: 23.04.18

eco: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen