Gewohnte Nutzungsweisen werden unmöglich
eco: Neuer Medienstaatsvertrag beeinträchtigt Nutzerfreiheiten und verhindert innovative Geschäftsmodelle
Die vorgesehenen Regelungen bevormunden Nutzer unnötig und verhindern die Entwicklung innovativer Internetangebote
Die Rundfunkkommission der Bundesländer hat am 23. Juli 2018 den Entwurf für einen neuen Medienstaatsvertrag zur Konsultation veröffentlicht. Dieser enthält neben konkreten Regelungsvorschlägen zu den Bereichen Rundfunkbegriff (Zulassungspflicht/Streaming) und Plattformregulierung erstmals auch Regelungen für Intermediäre wie Social Media-Plattformen, Suchmaschinen oder Videoportale. eco – Verband der Internetwirtschaft kritisiert den Entwurf.
Aus Sicht des Verbands würden die vorgesehenen Regelungen Nutzer unnötig bevormunden und die Entwicklung innovativer Internetangebote verhindern: "Wir haben bereits in der letzten Entwurfsfassung die Regelungen beispielsweise zur Ausgestaltung von Benutzerflächen und Überblendungen kritisiert. Dennoch sind diese Punkte nach wie vor unverändert in der Konsultationsfassung enthalten", sagt eco Vorstandsvorsitzender Oliver Süme. Die vorgesehenen Ergänzungen des RStV würden im Ergebnis zu Lösungen führen, die gewohnte Nutzungsweisen, wie beispielsweise second screen, unmöglich machen. Die von den öffentlich-rechtlichen Sendern gewünschte privilegierte Auffindbarkeit sei außerdem im Ergebnis nicht umsetzbar. Gleichzeitig verhindere Sie die vom Nutzer gewohnte Ausgestaltung der Suche nach eigenen Parametern und Vorstellungen, so Süme.
"Insgesamt greift der Entwurf unverständlicherweise sehr weit in die Freiheit des Nutzers ein und verhindert gleichzeitig neuartige Angebote nach Kundenwünschen. Aus unserer Sicht ist eine derartige Regulierung im RStV insgesamt nicht notwendig, da bestehende Gesetze völlig ausreichen", sagt Süme.
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Verbände sowie Unternehmen und Personen aus der Medienwirtschaft sowie Bürger sind bis zum 26. August zur Online-Konsultation über den Entwurf aufgerufen. Eco wird sich voraussichtlich im Rahmen einer gemeinsamen Stellungnahme mit den Verbänden ANGA, bitkom und ZVEI an der Konsultation beteiligen. Die Rundfunkkommission beabsichtigt, im Herbst über die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses zu beraten. (eco: ra)
eingetragen: 31.07.18
Newsletterlauf: 20.08.18
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