Regulatorische Kontrolle für VDSL-Infrastruktur
Breko begrüßt die Einstellung der Bundesnetzagentur gegen regionalisierten Regulierungsansatz
Unabhängig vom Verfahren sei entscheidend, dass der Regulierer auf einen ausreichenden Abstand des Bitstromentgeltes zu den Kosten eines infrastrukturbasierten Betreibers achte
(02.11.09) - Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf einer Marktanalyse und einer Regulierungsverfügung im Bereich des Breitbandzugangs für Großkunden (Bitstromzugang) veröffentlicht. Danach ist weiter von einem einheitlichen bundesweiten Markt für Breitbandanschlüsse auszugehen. Außerdem stellte die Behörde klar, dass die von ihr betrachteten Märkte auch die VDSL-Infrastruktur umfassen. Damit werden jetzt auch Hochgeschwindigkeitszugänge vollständig dem Massenmarkt für Breitbandanschlüsse zugeordnet und unterliegen grundsätzlich der Regulierung.
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) begrüßt die Entscheidung und sieht darin eine Sicherung der Vielfalt im deutschen Telekommunikationsmarkt. "Die Definition von regionalen Märkten mit unterschiedlichen regulatorischen Standards hätte der Telekom erhebliche Spielräume für Quersubventionierungen und strategische Preissetzung ermöglicht", führt Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers aus. "Die Bundesnetzagentur sorgt mit ihrer heutigen Ankündigung für Transparenz und Fairness im Wettbewerb der Breitbandanbieter."
In einer bereits im Herbst 2008 durchgeführten Anhörung hatten sich die Wettbewerber der Deutschen Telekom AG geschlossen gegen einen regionalisierten Regulierungsansatz ausgesprochen. Dabei waren erhebliche Bedenken bezüglich der Auswirkungen einer Regionalisierung auf den Breitbandwettbewerb laut geworden. Besonders auch im Hinblick auf die praktische Umsetzung, etwa bei der Abgrenzung regionaler Märkte. Die Bundesnetzagentur hat sich ferner dafür ausgesprochen, die Entgelte für den Bitstromzugang künftig nicht mehr vorab zu genehmigen, sondern lediglich einer nachträglichen Kontrolle zu unterziehen.
"Unabhängig vom Verfahren ist entscheidend, dass der Regulierer auf einen ausreichenden Abstand des Bitstromentgeltes zu den Kosten eines infrastrukturbasierten Betreibers achtet, um Investitionen in eine moderne Breitbandzugangsinfrastruktur nicht zu gefährden", sagt Albers. (Breko: ra)
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