Historische Entscheidung der USA


USA hebt Netzneutralität auf: Eine Chance für Europa
Blockierung, Drosselung oder Diskriminierung von Online-Inhalten, -Anwendungen und -Diensten



Während Europa seine strikte Haltung zur Netzneutralität beibehält, hat die US-amerikanische Federal Communications Commission (FCC) am 14. Dezember neue Regeln verabschiedet, die es Internetanbietern erlauben, ihre Dienste je nach Anwendung oder Website zu diversifizieren. Das bedeutet, dass Anbieter von Inhalten wie YouTube oder Facebook beschließen können, Provider zu bezahlen, um eine höhere Geschwindigkeit als andere Websites zu erreichen. Die Entscheidung der FCC hebt die bisherigen US-Regeln zur Netzneutralität auf, wonach alle Websites und Anwendungen von Internetanbietern gleich behandelt wurden.

"Nach dieser historischen Entscheidung der USA ist Europa heute ein leuchtendes Beispiel für offenes Internet für alle. Die Netzneutralität schafft gleiche Bedingungen, in denen alle Unternehmen die gleichen Möglichkeiten und Verbraucher Wahlfreiheit haben. Während die FCC-Entscheidung die etablierten Entscheider sicherlich bevorzugen wird, wird es für innovative Unternehmen wie Startups und Neueinsteiger schwieriger werden, in den USA erfolgreich zu sein. Der digitale Binnenmarkt in Europa hat somit eine große Chance, der attraktivste Ort für Talente, Innovationen und Investitionen zu werden", kommentiert Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverbands IT-Mittelstands e.V. (BITMi) und der European DIGITAL SME Alliance.

Die seit dem 30. April 2016 geltende EU-Verordnung 2015/2120 verbietet Internetdienstanbietern die Blockierung, Drosselung oder Diskriminierung von Online-Inhalten, -Anwendungen und -Diensten. Alle Anbieter von Inhalten und Diensten genießen danach im Internet grundsätzlich die gleiche Behandlung. (Bitmi: ra)

eingetragen: 10.01.18
Home & Newsletterlauf: 06.02.18

BITMi: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen