National Roaming = Gleichmacherei der Netze


Bitkom-Präsident Achim Berg zur Entscheidung der Bundesnetzagentur über die 5G-Vergaberegeln
Berg: "Die Auflagen konterkarieren ihr Ziel, 5G möglichst schnell zu den Menschen und den Unternehmen zu bringen"



Die Bundesnetzagentur hat die Vergaberegeln zur kommenden Versteigerung der 5G-Frequenzen beschlossen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg: "Die Auflagen konterkarieren ihr Ziel, 5G möglichst schnell zu den Menschen und den Unternehmen zu bringen. Wer Flächenausbau will, muss auch Flächenfrequenzen zur Verfügung stellen. Jetzt wird Spektrum bei 3,6 Gigahertz versteigert, das ist allerdings wegen ungünstiger Ausbreitungsbedingungen für die Flächenversorgung gänzlich ungeeignet. Anstelle von 60.000 Funkmasten braucht man im 3,6er Band 800.000 Funkmasten um 98 Prozent der Haushalte mit 5G zu versorgen. Deutschland müsste im Abstand von je einem Kilometer mit Funkmasten gespickt und schachbrettmusterartig aufgebaggert oder aufgefräst werden. Dagegen entstehen jetzt schon die ersten Bürgerinitiativen.

Jeder will 5G, aber niemand will einen Funkmast vor seiner Tür. In Frequenzbändern unter 1 Gigahertz bräuchte man nicht einmal jeden zehnten Funkmast. Die Politik sollte sich umgehend mit den Netzbetreibern auf eine konsistente Frequenzpolitik verständigen, anstatt scheibchenweise Spektrum zu versteigern.

Kritisch sehen wir auch das Verhandlungsgebot für National Roaming und eine Diensteanbieterregelung. Hier droht durch die Schiedsrichterrolle der Bundesnetzagentur eine Verpflichtung durch die Hintertür, die Netzinvestitionen hemmt und entwertet. Ein National Roaming führt zu einer Gleichmacherei der Netze und hebelt den Wettbewerb aus. Das schadet am Ende vor allem den Verbrauchern.

Statt Breitbandpopulismus benötigen wir eine Versachlichung der Diskussionen, damit Deutschland möglichst schnell leistungsfähige 5G-Netze bekommt." (Bitkom: ra)

eingetragen: 04.12.18
Newsletterlauf: 14.01.19

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen