Regeln für europäische Finanzmärkte harmonisieren


Für ein faires Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung
Erste Erfahrungen mit MiFID II und der neuen Aufsicht ESMA


(15.04.15) - "Die europäische Richtlinie MiFID II greift tief in das alltägliche Bank-Kunde-Geschäft ein und wird dieses in ganz Europa nachhaltig verändern", betont Andreas Krautscheid, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bankenverbandes, im Rahmen eines Werkstattgesprächs zur neuen MiFID II. Die im letzten Jahr verabschiedete und 2017 in Kraft tretende Richtlinie befasst sich im Kern mit zwei großen Themen: mit den Regeln für Finanzmärkte in Europa und mit der Regulierung des Wertpapiergeschäfts.

"Wir setzen uns seit vielen Jahren dafür ein, dass die Regeln an den europäischen Finanzmärkten harmonisiert werden", führt Krautscheid weiter aus. Eine Harmonisierung habe natürlich immer auch mit politischen Kompromissen und dem Austarieren nationaler Befindlichkeiten zu tun. Im konkreten Fall der Wertpapierrichtlinie sei insbesondere zu begrüßen, dass der europäische Gesetzgeber sich bei Verabschiedung von MiFID II dafür ausgesprochen habe, die provisionsbasierte Beratung gleichberechtigt neben der Honorarberatung zu erhalten. Krautscheid: "Nur mit der Provisionsberatung können wir alle Bevölkerungsschichten in der Fläche erreichen. In Deutschland nehmen die Kunden die Honorarberatung einfach kaum an."

Jetzt gehe es darum, im Detail festzulegen, wie die neuen Wertpapierregeln in der Praxis gelebt werden sollen. Eine ganz wesentliche Rolle werde dabei die 2011 errichtete europäische Wertpapieraufsicht spielen, die European Securities and Markets Authority (kurz ESMA). Die ESMA diene nicht ausschließlich der zentralen Kontrolle von Märkten und Finanzmarktprodukten. "Auch sie setzt ganz konkret Spielregeln für Kunde und Bank", so Krautscheid.

Hier beobachten die privaten Banken mit Sorge, dass die ESMA die Voraussetzungen für die Annahme von Provisionen viel zu eng fassen will. Krautscheid appelliert an die europäische Aufsicht, den Willen des Gesetzgebers zu beachten und ein faires Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung zu gewährleisten: "Detailvorgaben dürfen nicht dazu führen, dass Provisionsberatung in Deutschland faktisch nicht mehr möglich ist." (Bankenverband: ra)

Bankenverband: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen