Welche Banken von Basel III profitieren


Kommentar von Felitas Aguilar, ACI Worldwide in Deutschland, zu den unbeabsichtigten Folgen von Basel III
Basel III wird die Banken dazu zwingen, sich über die Übernachtliquidität hinaus mit Innertagesliquidität auseinanderzusetzen


(08.02.11) - Liquiditätsmanagement ist eine der wichtigsten Dienstleistungen, die Banken anbieten. Die Liquiditätsengpässe, zu denen es während der Finanzkrise gekommen ist, haben dies noch einmal deutlich vor Augen geführt. Mit der Einführung der neuen, strengeren Liquiditätsrichtlinien als Teil der Basel III-Regularien steht das Thema wieder ganz oben auf der Agenda der Banken.

Ein wichtiger Bestandteil des Liquiditätsmanagements ist die Steuerung von Zahlungsströmen. Doch gerade kleinere Banken, die in Nischenmärkten tätig sind und ein formalisiertes Liquiditätsmanagement nicht zu ihren Kernkompetenzen zählen, werden sich in dieser Hinsicht Herausforderungen stellen müssen. Die Auflage, Vermögenswerte mit höherer Liquidität zu halten, wird zudem allgemein Kosten erhöhen und Renditen schmälern.

Vor allem zwei unbeabsichtigte Folgen von Basel III sind zu erwarten:

1. Kleinere Anbieter von Zahlungsdienstleistungen werden aus dem Markt gedrängt
Einige Banken werden zunehmend in Frage stellen, ob sie weiterhin im Zahlungsdienstleistungsmarkt aktiv sein können, vor allem wenn es sich dabei nicht um eine ihrer Haupteinnahmequellen handelt. Wenn Liquiditätsmanagement zu höheren Kosten führt, werden in diesem Segment hauptsächlich Banken erfolgreich sein, die im Vergleich zu ihren Wettbewerbern zu den Low-Cost-Anbietern gehören. Die anderen werden schlicht nicht mehr konkurrenzfähig sein.

2. Zahlungsdienstleistungen werden teurer
Basel III wird die Banken dazu zwingen, sich über die Übernachtliquidität hinaus mit Innertagesliquidität auseinanderzusetzen. Zahlungsvorgänge können zu erheblichen Belastungen für die Innertagesliquidität führen – Belastungen, die die Banken wiederum in Form von Gebühren an ihre Unternehmenskunden weitergeben könnten.

Während also die Absicht von Regulierungsbehörden und Politik gerade darin besteht, die Kosten für Zahlungsdienstleistungen vor allem innerhalb der Europäischen Union zu verringern, könnte Basel III in dieser Hinsicht genau das Gegenteil bewirken. Profitieren werden von dieser Entwicklung die großen Finanzmarkt-Akteure: Sie haben die Möglichkeit, weitaus mehr Transaktionen – auch länderübergreifende – als bankinterne Umbuchungen durchzuführen, bei denen die Bank als Ganzes keine Liquidität verliert. Für sie fallen dabei also niedrigere Kosten an als für kleinere Banken.
(ACI Worldwide: ra)

ACI Worldwide: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen