Rechtsverkehr elektronisch abwickeln
Zweites Justizmodernisierungsgesetz für Anwaltschaft und Justiz: Elektronischer Rechtsverkehr mit Anwaltssignaturkarte
Elektronisches Register direkt mit der Signaturkarte verknüpft, um Rechtsverkehr nahezu komplett elektronisch abzuwickeln
(08.06.09) - Von Klageschriften über Klageerwiderungen bis zu Fristverlängerungen oder Urteilen: Fristgebundene Schriftsätze an das Gericht oder den Anwalt des Prozessgegners entwickeln sich so manches Mal zur echten Herausforderung. "Um die Frist zu wahren, muss man nicht selten unzählige Seiten vorab per Fax versenden, um dann dieselben Papiere nochmals per Post zu verschicken", berichtet Rechtsanwalt Dr. Manfred Sohn aus Stuttgart aus der Kanzlei-Praxis. "Das ist mit der RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte nun glücklicherweise vorbei." Anfang 2009 hat Dr. Manfred Sohn seine gesamte Kommunikation umgestellt und den Schriftverkehr seiner Kanzlei auf eine elektronische Basis gestellt.
"Wir haben unser elektronisches Register direkt mit der Signaturkarte verknüpft, um unseren Rechtsverkehr nahezu komplett elektronisch abzuwickeln. Das geht wesentlich schneller, vermeidet unnötige Kosten und erspart mir künftig auch die fristwahrenden Fahrten zum Nachtbriefkasten des Landgerichts", freut sich Dr. Manfred Sohn über die Anwaltssignaturkarte der DSV-Gruppe (Deutscher Sparkassenverlag).
So einfach und sicher wie die eigenhändige Unterschrift
Seit dem 1. Dezember 2008 besteht in Baden-Württemberg nach dem Landgericht Mannheim auch an den Landgerichten Stuttgart und Freiburg die Möglichkeit, den Rechtsverkehr in sämtlichen Zivilverfahren inklusive der Verfahren vor den Kammern für Handelssachen ausschließlich elektronisch abzuwickeln. Schließlich dürfen in Deutschland tätige Rechtsanwälte ihre Mahnverfahren ab Dezember 2008 ebenfalls nur noch in elektronischer Form durchführen.
Dies sieht das "Zweite Justizmodernisierungsgesetz für Anwaltschaft und Justiz" vor. Voraussetzung für die rechtssichere Übermittlung von Klagen, Anträgen (beispielsweise Mahnverfahren) und Schriftsätzen über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) ist die qualifizierte elektronische Signatur. Neben dem Europäischen Rechtsanwaltsausweis beinhaltet die RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte daher einen Kartenchip, auf dem das benötigte Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur geladen wird. Diese Zertifikate werden von speziellen Trustcentern wie "S-Trust", dem Trustcenter des Deutschen Sparkassenverlags, angeboten und sind nach dem Formvorschriftenanpassungsgesetz der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt.
Mit einem Kartenlesegerät und entsprechender Software können Rechtsanwälte wie Dr. Manfred Sohn digitale Dokumente damit rechtskräftig signieren und ihre Klagen, Schriftsätze oder Mahnanträge rechtskonform und sicher elektronisch übermitteln. "Die Signatur ist dabei so einfach zu nutzen wie die EC-Karte am Geldautomaten", erklärt Dr. Sohn. "Das Verfahren ist sogar sehr ähnlich. Zur rechtsverbindlichen Unterschrift gibt man einfach seine geheime PIN-Nummer ein."
In das Personenzertifikat hat Dr. Sohn zusätzlich das Berufsattribut Rechtsanwalt aufnehmen lassen. So kann er die Dokumente in seiner Funktion als Anwalt elektronisch signieren. Der Empfänger, zum Beispiel das zuständige Oberverwaltungsgericht, sieht damit sofort, dass er von der Anwaltskammer Stuttgart zugelassen ist. Unmittelbar nach Versenden des elektronischen Schreibens erhält der Rechtsanwalt eine ebenfalls elektronische Empfangsbestätigung, die Aufschluss über den Zeitpunkt und den Erfolg des Versands gibt. (DSV-Gruppe: ra)
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